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Karl Friedrich Reinhard von Gemmingen

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Karl Friedrich Reinhard von Gemmingen-Guttenberg (* 21. Februar 1739 in Ansbach; † 3. Juni 1822 in Ansbach) war bis 1790 Minister am Hofe von Markgraf Alexander, Ritterhauptmann des Ritterkantons Odenwald und letzter Generaldirektor der Reichsritterschaft. Aus markgräflichem Dienst trat er 1790 freiwillig zurück.

Karl Philipp von Gemmingen war sein einziger ihn überlebende Sohn von 11 Kindern.

Karl Friedrich Reinhard von Gemmingen war der Sohn des Friedrich Casimir von Gemmingen (1694–1744), der ein Dienstmann des Markgrafen von Ansbach war. 1754 wurde er Hofjunker beim Markgrafen Carl Wilhelm Friedrich von Ansbach. Er studierte von 1755 bis 1760 Rechtswissenschaft in Tübingen.

Der Ansbacher Markgraf Alexander ernannte ihn 1761 zum Kammerjunker sowie zum Hofrat und Justizrat. In diesem Amt war er erneut am Reichskammergericht in Wetzlar tätig. 1767 erhielt er Sitz und Stimme im Kammer- und Landschaftskolleg zu Ansbach. Darin war er bald für alle Finanzfragen zuständig, wobei sich die Tätigkeit durch die Verwaltungsunion mit dem Fürstentum Bayreuth ab 1769 immens vermehrte. 1770 wurde erhielt er einen Ministerposten und wurde zum Präsident des Justizrats ernannt, woraufhin er seine Tätigkeit beim Reichskammergericht aufgab und weitere ihm aufgetragene Ämter ablehnte.

1775 begleitete er den Markgrafen auf einer Reise nach Italien, bei der er schwer erkrankte und bei der sein Schwager, der Kammerherr von Reizenstein, verstarb. 1777 begleitete er den Markgrafen zur Übergabe von Truppen an England nach Holland, im Folgejahr war er im Gefolge des Markgrafen mehrere Monate in Paris. 1781 war er Gesandter des Markgrafen am Hof von Kaiser Joseph II. in Wien.

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