Traditionsfeuer rechtszeitig anmelden
Ansbach, 27. März 2025 - Ostern steht vor der Tür und zum Brauchtum dieses Festes gehören auch Osterfeuer. Die Stadt Ansbach weist daraufhin, dass alle sogenannten Traditionsfeuer, dazu gehören neben Osterfeuern, auch Johanni-, Mai- oder Sonnwendfeuer, bis spätestens eine Woche vor dem Abbrennen beim Ordnungsamt (E-Mail: ordnungsamt@ansbach.de) angezeigt werden müssen. Zudem bietet die Stadt Ansbach in einem Merkblatt Hinweise an, die beim Abbrennen von Traditionsfeuern beachtet werden müssen, um schädliche…