Ansbach: +++ Tod im Hotel – Hotelier bleibt auf Übernachtungs- und Reinigungskosten sitzen +++
Verstirbt ein Mensch muss sein Erbe grundsätzlich für dessen Schulden aufkommen. Anders liegt der Fall jedoch dann, wenn das Erbe ausgeschlagen wird. Dies führte im vorliegenden Fall dazu, dass ein Hotelier
Übernachtungs- und Reinigungskosten in Höhe von 2.558,00 € nicht erstattet bekommt.
Im April 2021 hatte sich das Amtsgericht mit der Klage eines Ansbacher Hoteliers zu befassen. Dieser hatte ein Zimmer an einen Mann vermietet, der Ende Januar 2020 tot im Hotelzimmer aufgefunden wurde. Zu diesem Zeitpunkt waren noch…