+++ Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen an Bundes-Staats- und Kreisstraßen +++
Grundsätzlich ist es so, dass bei Bäumen die Verkehrssicherungspflicht beim jeweiligen Grundstücksbesitzer liegt. Das bedeutet, dass dieser dafür Sorge tragen muss, dass durch seine Bäume keine Gefahren ausgehen. Diese sind beispielsweise durch herabhängende oder abgeknickte Zweige, überhängende und abgestorbene Äste oder Baumteile oder abgestorbene Bäume gegeben. Um Gefahren zu vermeiden, ist es also notwendig, regelmäßig seine Bäume auf Verkehrssicherheit zu prüfen. Bei regelmäßigen Streckenkontrollen der Bundes-…