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+++ Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen an Bundes-Staats- und Kreisstraßen +++

Grundsätzlich ist es so, dass bei Bäumen die Verkehrssicherungspflicht beim jeweiligen Grundstücksbesitzer liegt. Das bedeutet, dass dieser dafür Sorge tragen muss, dass durch seine Bäume keine Gefahren ausgehen. Diese sind beispielsweise durch herabhängende oder abgeknickte Zweige, überhängende und abgestorbene Äste oder Baumteile oder abgestorbene Bäume gegeben. Um Gefahren zu vermeiden, ist es also notwendig, regelmäßig seine Bäume auf Verkehrssicherheit zu prüfen.

Bei regelmäßigen Streckenkontrollen der Bundes- Staats- und Kreisstraßen wurde vom staatlichen Bauamt Ansbach festgestellt, dass viele Gemeinde- und Privatwaldbesitzer dieser Verpflichtung nicht nachkommen.

Um bei zukünftigen Unwetterereignissen bereits im Vorfeld Gefahren abzuwenden, bittet das staatliche Bauamt Ansbach alle Waldbesitzer, deren Grundstücke an Straßen angrenzen, die Standsicherheit ihrer Bäume zu überprüfen. Abgestorbene Bäume sind möglichst rasch zu beseitigen.

Durch Ihre Mithilfe können Unfälle und andere Schäden bereits im Vorfeld vermieden werden.

Quelle: Staatliches Bauamt Ansbach