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Wie gut sind deutsche Unternehmen auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorbereitet?

Ansbach, 5. April 2023 – Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet seit Anfang des Jahres Unternehmen in Deutschland, das Risiko der Verletzung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihrer Wertschöpfungskette zu managen. Doch wie ist der Status Quo der Umsetzung? Dieser und anderen Fragen gehen die Hochschule Ansbach und die EQS Group, europäischer Marktführer für digitale Compliance-Tools, in einer gemeinsamen Studie nach. Für die bisher größte LkSG-Studie werden Unternehmen aller Größenordnungen befragt, die ihren Sitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Deutschland ist eine echte Herausforderung für Unternehmen, denn es hat Auswirkungen auf die internen Strukturen, das Risikomanagement, Einkaufsprozesse und Lieferantenverträge. „Die Studienlage zu diesem Themenkomplex ist insgesamt noch sehr dünn. Deshalb erwarten wir uns wichtige Erkenntnisse, wie das LkSG von Unternehmen in ihren Organisationen umgesetzt wird“, erklärt Professorin Dr. Stefanie Fehr, die das Studienprojekt an der Hochschule Ansbach federführend leitet. Die Expertin für Compliance und Datenschutz verrät nach den ersten Auswertungen bereits einen Trend: „Es zeigt sich, dass die Unternehmen, die Prozesse mit digitalen Tools implementiert haben, den gesetzlichen Anforderungen eher gerecht werden.“

Sorgfaltspflichten auch für kleine Unternehmen relevant

Bisher fallen Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden unter das neue Gesetz, am 1. Januar 2024 wird der Anwendungsbereich deutlich erweitert. Dann sind auch Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten verpflichtet, ein Management-System zur Beachtung von menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten für ihren eigenen Geschäftsbereich, bei unmittelbaren Lieferanten und in der gesamten Lieferkette, einzurichten.

„Wir erwarten, dass sich über kurz oder lang sogar deutlich mehr und auch kleinere Unternehmen mit dem LkSG beschäftigen müssen. Denn verpflichtete Unternehmen werden die Anforderungen an ihre Lieferanten und Geschäftspartner weiterreichen. Hier ist es spannend zu erfahren, wie die Sorgfaltspflichten in bestehende Compliance-Management-Systeme integriert werden“, erklärt Marcus Sultzer, Mitglied des Vorstands der EQS Group, der auch schon weiter vorausblickt: „Eines der Ziele der Studie ist auch, bereits Maßnahmen für den Umgang mit der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie, CSRD, abzuleiten, die uns ab dem Jahr 2025 beschäftigen wird.“

Die Ergebnisse der Studie sollen am 17. Oktober 2023 auf der European Compliance and Ethics Conference (ECEC), Europas größter Compliance-Konferenz, offiziell veröffentlicht werden.

Fachlicher Ansprechpartner:
Prof. Dr. Stefanie Fehr
stefanie.fehr@hs-ansbach.de

Kontakt bei Rückfragen:
Herr Michael Lang
michael.lang@hs-ansbach.de

Quelle: Pressemitteilung, Hochschule Ansbach