Der digitale Nachlass: was erbt Facebook, was die Erben?
Die Positionen: Auf der einen Seite stand Facebook, welche das streitgegenständliche Konto nach dem Tod eines 15-jährigen Mädchens in den sog. „Gedenkzustand“ versetzt hatte. Somit war ein Zugang nicht möglich. Facebook verweigerte den Zugang zu dem Konto unter Hinweis auf die geschützte vertrauliche Kommunikation. Schließlich würden durch den Kontozugang die Erben auch Zugang zu den Chat-Nachrichten der Verstorbenen erhalten. Auf der anderen Seite stand die Mutter. Ihre Tochter war unter ungeklärten Umständen bei…