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Jetzt doch? Verwaltungsgericht kippt Böllerverbot für Mittelfranken

Schnellschuss

Ansbach, 31. Dezember 2020 – Jetzt dann doch! – Das Abbrennen von Raketen und Böllern ist in der Silvesternacht nun doch erlaubt – zumindest auf privatem Grund, so der heutige Beschluss des Verwaltungsgerichts in Ansbach.

Das für Mittelfranken verhängte Verbot, auf das sich die Landratsämter zusammen mit den kreisfreien Städten am Dienstag geeinigt hatten, wurde von den Ansbacher Richtern am Silvestertag gekippt. Konkret heißt das, dass das Zünden von Böllern und Raketen auf Privatgrundstücken (Garten, Balkon, Terrasse) in der Silvesternacht nun doch erlaubt ist. Damit reagierte das Verwaltungsgericht auf mehrere Eilanträge, die nach dem Beschluss für ein Böllerverbot auf privatem Grund in Mittelfranken gestellt worden waren.

Der Beschluss ist jedoch mit VORSICHT zu behandeln.

Denn: Die Stadt Nürnberg weist zum Beispiel ausdrücklich darauf hin, dass Anträge, die vor dem Verwaltungsgericht Ansbach gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Nürnberg vom 29. November 2020 zum Feuerwerksverbot (teilweise) erfolgreich sind, nur in dem Bereich der Antragsteller gelten. Das Abbrennen von Pyrotechnik auf eigenen Flächen ist damit nur ihnen (den Antragstellern) erlaubt. Ansonsten bleibt die Allgemeinverfügung bestehen.

Bitte informiert Euch vorher bei Eurer Stadt bzw. dem zuständigen LRA, ob und wieweit ein Abbrennen von Böllern und Raketen zulässig ist.

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