+++ Gemeinde aus dem Landkreis Ansbach muss für die Kosten der Schädlingsbekämpfung selbst aufkommen +++
Nicht nur das aktive Beschädigen von Sachen anderer kann einen Schadensersatzanspruch auslösen. Auch für Gefahren die von seinem Grundstück ausgehen kann dessen Eigentümer gegebenenfalls in Regress genommen werden. Das Amtsgericht Ansbach hat sich im Sommer 2022 mit der Klage einer Gemeinde aus dem Landkreis Ansbach beschäftigt, die von einem Einwohner die Kosten für die Beseitigung von Nestern des Eichenprozessionsspinners in Höhe von 895,77 € verlangte. In den Eichen des Mannes, dessen Grundstück an einen…