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Klage gegen die tägliche Maskenpflicht in der Ansbacher Innenstadt erfolgreich

Maskenpflicht in der Ansbacher Innenstadt nun wieder mittwochs und samstags

Ansbach, 22.01.2021 – Mit einer neuen Allgemeinverfügung reagiert die Stadt Ansbach auf eine Eilentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts. Dieses hatte einer Klage gegen die tägliche Maskenpflicht in der Ansbacher Innenstadt stattgegeben.

Nun gilt eine Maskenpflicht mittwochs und samstags von 7 bis 14 Uhr sowie, wie in der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Geschäften. Räumlich gilt die neue Maskenpflicht am Martin-Luther-Platz von westlichen Hausecken der Hausnummern 20 und 33 bis zum Beginn des Montgelasplatzes und des Johann-Sebastian-Bach-Platzes, am Johann-Sebastian-Bach-Platz bis zum Beginn des Montgelasplatzes, des Gumbertusplatzes und den östlichen Hausecken der Hausnummern 13 und 22 sowie in der Uzstraße zwischen Johann-Sebastian-Bach-Platz und der Einmündung zur Platenstraße.

Oberbürgermeister Thomas Deffner bittet alle Ansbacherinnen und Ansbacher darum, trotz dieser veränderten Maskenpflicht vorsichtig zu sein und entsprechende Abstände einzuhalten. „Im Sinne der Gemeinschaft bitte ich um einen verantwortungsvollen Umgang mit den Masken“, so Deffner.


Quelle: Stadt Ansbach