Ansbach, 13. März 2024 – Regierungspräsidentin Dr. Kerstin Engelhardt-Blum und Dr. Peter Pröbstle, Präsident der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF), stellten die neue Anordnung „Überwachung und Bekämpfung der waldschädlichen Insekten Buchdrucker und Kupferstecher“ in Obersulzbach (Gemeinde Lehrberg, Landkreis Ansbach) vor.
„Der Schutz des Waldes geht uns alle an. Denn der Wald ist gleichzeitig, Kulturgut, Erholungsort, CO²-Speicher, Sauerstoffproduzent, Lebensraum für Tiere und Pflanzen und so vieles mehr“, so die Regierungspräsidentin. „Mit der Anordnung zum Schutz vor den Borkenkäfern tragen wir als Regierung einen Teil zum Erhalt unserer Wälder bei. Mein besonderer Dank geht an alle Waldbewirtschafter und Eigentümer sowie an die Forstzusammenschlüsse und alle, die unsere Wälder in Mittelfranken pflegen und bewahren und so die vielfältigen Funktionen der Wälder für unsere Gesellschaft sichern.“
Die Fichtenborkenkäfer (Buchdrucker und Kupferstecher) zählen zu den wichtigsten forstschädlichen Insektenarten in Bayern. Ihre Überwachung und Bekämpfung erfordert alljährlich hohe Anstrengungen von den Waldbesitzern. Buchdrucker und Kupferstecher können auf Grund ihres hohen Vermehrungspotentials innerhalb weniger Monate große Populationen aufbauen, die ein enormes Schadpotential für die Wälder darstellen. Im vergangenen Jahr haben die überdurchschnittlich hohen Temperaturen in den Monaten Mai bis September, verbunden mit einem ausgeprägten Niederschlagsdefizit, die Entwicklung der Fichtenborkenkäfer enorm begünstigt. Käferbefall lässt sich am Auswurf von braunem Bohrmehl erkennen, das sich am Stammfuß, in Rindenschuppen, Spinnweben und auf der Bodenvegetation sammelt; anschließend verfärbt sich die Krone des Baumes vom Gipfel abwärts rotbraun und die Nadeln fallen ab.
„Leider sind durch den rasanten Klimawandel viele unserer mittelfränkischen Wälder durch den Klimawandel bedroht“ erläutert Forstpräsident Pröbstle. „Daher müssen wir alles dafür tun, damit die vielfältigen Schutzfunktionen wie Wasser-, Klima- und Biotopschutz sowie die Erholungsfunktion weiter gewährleistet werden. Dazu gehört auch die Bekämpfung des Borkenkäfers. So können die alten Bäume noch möglichst lange erhalten bleiben und im Schutz ihrer Kronen kann ein junger Mischwald entstehen. Die befallenen Fichten müssen möglichst schnell aus dem Wald gebracht werden. Dadurch werden auch die Fichten der Nachbarn geschützt, denn der Borkenkäfer kennt keine Grundstücksgrenzen“.
Das Positive für die mittelfränkischen Waldbesitzer: Die Forstämter (ÄELF) und die Waldbesitzervereinigungen/Forstbetriebsgemeinschaften bieten hervorragende Unterstützung an. Die LWF unterstützt dabei durch aktuelle Borkenkäferüberwachung, aber auch durch neue Forschungen.
Nach der erlassenen Anordnung der Regierung wurden im gesamten Regierungsbezirk Mittelfranken die Nadelwälder, auch die Mischbestände sowie Grundstücke, auf denen in einer Entfernung von weniger als 500 Metern von Nadelwäldern oder Mischbeständen unentrindetes Nadelholz lagert, zu Gefährdungs- und Befallsgebieten der Borkenkäfer erklärt.
Eigentümer und Nutzungsberechtigte von derartigen Wäldern und Grundstücken sind verpflichtet,
diese in der Zeit von Oktober bis März mindestens einmal und in der Zeit von April bis September
mindestens im Abstand von vier Wochen auf Käferbefall zu kontrollieren. Die Borkenkäfer sind sodann von den jeweiligen Waldeigentümern in der Regel durch rasche Aufarbeitung und Transport des befallenen Holzes aus dem Wald unverzüglich zu bekämpfen oder durch Dritte bekämpfen zu lassen.
Die Anordnung zur Bekämpfung der Fichtenborkenkäfer, trat zum 1. Januar 2024 in Kraft und gilt bis Ende des Jahres 2028. Im Wortlaut finden Sie die Bekanntmachung im mittelfränkischen Amtsblatt unter https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/mam/service/rabl/rabl_2023_11.pdf
Quell: Pressemitteilung, Regierung von Mittelfranken