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Für eine schöne, friedliche und disziplinierte Kinderzeche 2021

Ansbach, 15. Juli 2021 –  Die Kinderzeche steht vor der Tür. Sie findet vom 16. bis 25 Juli 2021 statt. Wenn auch heuer die Kinderzeche ohne Umzug, Festspiel & Co auskommen muss, ist die Vorfreude auf die fünfte Jahreszeit in der Stadt groß. Damit gemeinsam in einem schönen, friedlichen und disziplinierten Rahmen gegessen, getrunken und zusammengesessen werden kann, gibt es eine große Außenbestuhlung in der Dinkelsbühler Gastronomie. „Möglichst viel wird aufbestuhlt, so dass jeder einen festen Sitzplatz findet“, erläutert Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer die wesentliche Strategie. Für die großzügige Außenbestuhlung wird die Altstadt bzw. insbesondere der Weinmarkt an den Kinderzech-Haupttagen für den Verkehr gesperrt. Über den Biergartenbetrieb hinaus finden der virtuelle Bieranstich, zwei Konzerte der Knabenkapelle und ein Ökumenischer Gottesdienst zur Kinderzeche 2021 statt.

 

Außenbestuhlung wird sich mehr als verdoppeln
In den letzten Wochen fanden zahlreiche Gespräche mit den Kinderzechvorständen, der Verwaltung und den Gastronomiebetrieben statt. Die sicherste Strategie ist eine Außenbestuhlung mit festen Sitzplätzen, waren sich alle einig. Rund 20 Gastronomen haben die letzten Wochen deshalb ihren Bedarf für die Erweiterungsflächen bei der Stadt angemeldet. Akribisch haben die Mitarbeiter der Bauverwaltung die Ausmaße in Pläne eingezeichnet. Rettungswege und Fußwege mussten dabei stets gewährleistet bleiben. Fazit: Die Flächen der Außenbestuhlung sind an den Kinderzech‘-Haupttagen mehr als doppelt so groß wie üblich, zeigen die Pläne der Bauverwaltung.

 

Öffnungszeiten, Sperrzeiten & Co
Über die Flächenthematik hinaus wurden zudem u.a. die Öffnungszeiten, der Rahmen musikalischer Darbietungen und die Sperrzeiten thematisiert und einheitlich fair festgelegt. Die Stadt ist dabei rechtlich nur für den Außenbereich zuständig. Der Innenbereich der Gastronomie obliegt ausschließlich den Betrieben selbst.

Untertitel „Knabenkapelle“ (Fotonachweis: Ingrid Wenzel):
Die Dinkelsbühler Knabenkapelle spielt an den beiden Kinderzech`-Sonntagen und am Kinderzech`-Montag.

Programm zur Kinderzeche 2021

Freitag, 16.07.2021 18.00 Uhr Virtueller Bieranstich durch OB Dr. Hammer

 

Sonntag, 18.07.2021 15.00 Uhr Platzkonzert der Knabenkapelle auf dem Weinmarkt
(Einlass zum Weinmarkt nur mit Reservierungsbestätigung) 
Montag, 19.07.2021 10.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst auf dem Weinmarkt
mit Platzkonzert der Knabenkapelle
(Einlass zum Weinmarkt nur mit Reservierungsbestätigung) 
Dienstag, 20.07.2021 Frühschoppen in den Biergärten
(Reservierung vorab notwendig)
Sonntag, 25.07.2021 21.30 Uhr  

 

Abschluss der Kinderzeche mit kurzem Konzert der Knabenkapelle
(Einlass zum Weinmarkt nur mit Reservierungsbestätigung)

 

 

Folgende Regelungen wurden für alle gastronomischen Betriebe während der Kinderzeche (16.07.-25.07.2021) festgelegt und an die Gastronomen kommuniziert.

  • Die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, incl. Schutz- und Hygienekonzept für die Gastronomiebetriebe, sind einzuhalten.
  • Während der Kinderzechwoche sollte mit Reservierungen gearbeitet werden
    • Reservierungsbestätigungen werden am Sonntag, 18.07.21 von 14.30 Uhr – 15.30 Uhr (Konzert Knabenkapelle), am Montag, 19.07.21 von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr (Gottesdienst) und am Sonntag, 25.07.201 von 21.00 Uhr – 22.00 Uhr (Abschluss mit Knabenkapelle) benötigt.
    • Für den Einlass sind entsprechende Reservierungsbescheinigungen auszustellen. Alternativ kann an den Kontrollstellen eine Reservierungsliste hinterlegt werden. Die Reservierungslisten für den Bereich Weinmarkt sind eine Stunde vor der jeweiligen Veranstaltung im Foyer der Schranne abzugeben.
  • Die Biergärten sind entsprechend „einzufrieden“ (z.B. Blumenkübel).
  • Es dürfen keine Stehtische aufgestellt werden.
  • Aus Gründen des Lärmschutzes der Anwohner, und wie auch schon in den vergangenen Jahren gehandhabt, wird das Ausschankende im Außenbereich auf 23.30 Uhr festgelegt; ab 24.00 Uhr muss der Außenbereich leer sein. Diese Regelung wird von der Stadt Dinkelsbühl ausdrücklich so festgesetzt, auch wenn die 13. BayIfSMV anderes zulassen würde.
  • Um Wanderbewegungen von Gästen in der Nacht zu verhindern, wird gebeten, dass alle Gastronomiebetriebe die vorgegebenen Zeiten einheitlich einhalten.
  • An die Gastronomie wird appelliert, dass der Ausschank von alkoholischen Getränken nur in Verbindung mit einem Sitzplatz erfolgt (kein Thekenverkauf/Straßenverkauf)
  • Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung und zur Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen soll ausreichend eigenes Ordnungspersonal in den Biergärten eingesetzt werden.
  • Musikalische Darbietungen sind lediglich als leise Hintergrundmusik ohne Verstärker zulässig und zwingend um 22.00 Uhr zu beenden. Die Gäste dürfen nicht zum Tanzen animiert werden.
  • Während des Gottesdienstes (10.00 Uhr – 11.00 Uhr) dürfen in der Gastronomie weder Bewirtung noch musikalische Darbietungen erfolgen.
  • Eine Zusatzbestuhlung ist
    • während der Stadtsperrungen und der Weinmarktsperrung für alle Gastronomiebetriebe möglich.

Stadtsperrung

  • Samstag, 17.07.2021 um 15.00 Uhr – Montag, 19.07.2021 um 13.00 Uhr
  • Samstag, 24.07.2021 um 15.00 Uhr – Sonntag, 25.07.2021 um 22.00 Uhr

Weinmarktsperrung

  • Dienstag, 20.07.2021 von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Die Sondernutzungsflächen für die Zusatzbestuhlung sind ebenfalls entsprechend einzufrieden (Blumenkübel, Bänder, …)
  • Übrige Biertischgarnituren müssen abgeholt werden oder versperrt gelagert werden, so dass Unbefugte nicht darauf zugreifen können.
  • Die von der Stadt vorgenommenen Markierungen (Fluchtwege/Rettungswege) müssen eingehalten werden; ebenso ist sicherzustellen, dass der Plattenbelag frei gehalten und für Fußgänger stets eine ausreichende Gehwegbreite zur Verfügung steht.
  • Die genaue Größe der Zusatzbestuhlung wird von der Stadt Dinkelsbühl vor Ort festgelegt und entsprechend markiert. Die Abnahme der markierten Flächen erfolgt am Freitag, 16.07.2021 zwischen 10:30 und 12.00 Uhr. Hierzu ist die Anwesenheit der Gastronomen erforderlich.

 

Quelle:  Stadt Dinkelsbühl