Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest in Mastbetrieb
In einem Geflügelbetrieb im Bereich der Stadt Leutershausen wird auf Anordnung des Veterinäramtes am Landratsamt Ansbach die Keulung von rund 15.000 Mastputen vorbereitet. Grund ist der dringende Verdacht auf einen Ausbruch der tödlich verlaufenden Geflügelpest.
Ansbach, 13. März 2023 – Das Veterinäramt wurde am Wochenende von Polizei und Hoftierarzt über verendete Tiere informiert und hat umgehend notwendige Schritte eingeleitet, um das potenzielle Ausbruchsgeschehen unverzüglich einzudämmen.
Derzeit handelt die Behörde noch aufgrund eines dringenden Verdachts, der sich aus einem Nachweis des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ergibt. Eine endgültige Bestätigung wird Mitte dieser Woche nach Abschluss der Untersuchung durch das Friedrich-Löffler-Institut erwartet*.
Vom Landratsamt Ansbach wurde der Betrieb gesperrt und die tierschutzgerechte Tötung des Bestands entsprechend der geltenden unionsrechtlichen Bestimmungen eingeleitet. Bereits am Sonntag wurden von der Tierkörperbeseitigungsanstalt Gunzenhausen verendete Tiere vom Betrieb im Leutershäuser Stadtteil Frommetsfelden abtransportiert. Das Technische Hilfswerk Dinkelsbühl errichtete eine Desinfektionsschleuse. Um die Bewegungen im Umfeld des Hofes auf ein Minimum zu beschränken, übernehmen Freiwillige Feuerwehren bis auf Weiteres die erforderlichen Absperrungen. Am heutigen Montag wird der restliche Bestand gekeult.
Auch ohne diesen Schritt wäre den Mastputen aufgrund des aggressiven Geflügelpest-Virus der Tod gewiss, erklärt Dr. Ralf Zechmeister, Leiter des für den Landkreis Ansbach und die Stadt Ansbach zuständigen Veterinäramtes am Landratsamt Ansbach. „Puten sind noch einmal deutlich empfindlicher als Wassergeflügel und auch die Viruslast kann bei dieser Tierart um ein Vielfaches erhöht sein. Daher ist unser schnelles Eingreifen geboten gewesen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern und wirtschaftliche Schäden so weit als möglich zu begrenzen“, so Dr. Zechmeister weiter.
Zur Ursache des potenziellen Geflügelpest-Ausbruchs können aktuell keine Angaben gemacht werden. Nach gegenwärtiger Einschätzung des Amtstierarztes hat der betroffene Betrieb die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen beachtet, baulich befinden sich die Anlagen in guten Zustand. „Mit der Keulung wird im Betrieb die Viruslast auf null gesetzt. Nach einer Übergangsphase wird eine Wiederaufnahme möglich“, so Dr. Zechmeister.
Das aktuelle Geflügelpest-Geschehen in Europa ist anders als in den Jahren zuvor nicht mehr an das Zugverhalten von Wildvögeln gebunden, sondern hat sich in der heimischen Vogelpopulation festgesetzt. Auch in Deutschland tritt die Geflügelpest nicht mehr nur saisonal, sondern in manchen Regionen insbesondere im Norden Deutschlands ganzjährig auf. Deutschlandweit sind seit Beginn des Geschehens im Jahr 2022 mehr als 1.500 Fälle amtlich festgestellt worden. Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt. Zusätzliche erforderliche regionale Maßnahmen erfolgen auf Grundlage einer für Bayern entwickelten zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, welche fortlaufend an das aktuelle Geschehen angepasst wird.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden. Dennoch sollten Bürgerinnen und Bürger, die tote Vögel auffinden, diese nicht anfassen und entsprechende Funde den lokalen Behörden melden.
Das Veterinäramt ist aktuell damit befasst, im Umkreis von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb einen Sperrbezirk einzurichten. Welche Gemeinden sich in diesem Sperrbezirk befinden und welche Einschränkungen damit verbunden sind, wird baldmöglichst veröffentlicht.
*Zum Nachweis der Geflügelpest:
Geflügelpest-Viren werden nach den Hüllproteinen Hämagglutinin (H) und Neuraminidase (N) in Subtypen unterteilt. Diese Subtypen können in vielfältigen Kombinationen vorkommen (zum Beispiel: H5N1; H5N2). Während die Sequenzierung des Hämagglutinins beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in München erfolgt, wird die Analyse der Neuraminidase vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems übernommen.
Weiterführende Informationen:
- des LGL zur Seuchenlage in Bayern: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_gefluegelpest_in_bayern.htm
- des Robert-Koch-Instituts zur zoonotischen Influenza beim Menschen: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Gefluegelpest/Gefluegelpest.html
- des FLI zum aktuellen Tierseuchengeschehen bundesweit: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
Quelle: Pressemitteilung, Landratsamt Ansbach