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Nürnberg: +++ Bundespolizeidirektion München erlässt temporäres Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen für den Bahnhof Nürnberg +++

Die Bundespolizei erlässt im Zeitraum vom 22. März, 06:00 Uhr bis 24. März 2024, 06:00 Uhr eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Nürnberg, mit der das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten wird.

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hauptbahnhofs Nürnberg, einschließlich der Personentunnel, zugehörige Bahnsteige sowie alle öffentlich erreichbaren Ebenen (siehe Skizze). Innerhalb des Bahnhofsgebäudes sind Untergeschoss mit Schließfachanlage, Erdgeschoss und Obergeschoss mit Galerie in den Geltungsbereich einbezogen.

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände in diesem Zeitraum untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden.

Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen gegen die Ordnungsverfügung können die Gegenstände sichergestellt und unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) sein. 

Gewaltdelikte auf Bahnhöfen und Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes bewegen sich weiterhin auf einem hohen Niveau, dies betrifft auch den Bahnhof Nürnberg. Wiederholt kommt es bei solchen Straftaten auch zur Anwendung von gefährlichen Gegenständen. Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg registrierte 2023 insgesamt 276 Vorfälle, bei denen gefährliche Gegenstände im Sinne der Allgemeinverfügung mitgeführt bzw. eingesetzt wurden. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Anstieg um rund 35 Prozent dar.Daher ist die geplante Einschränkung aus Sicht der Bundespolizei erforderlich. 

Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot sind in der angefügten Allgemeinverfügung enthalten. Diese ist auch auf der Homepage der Bundespolizei (https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/2024/240305_agv_bpold_m.html) veröffentlicht. Auf Plakaten im Bahnhof Nürnberg wird ebenfalls auf das Mitführverbot hingewiesen.

Die Bundespolizei hat solche Allgemeinverfügungen bereits in der Vergangenheit auch an anderen Orten z. B. in Berlin erlassen. 

Ergänzend informiert die Bundespolizei:

  • Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (z. B. Verbot des Führens von Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen)
  • Waffen, auch solche, die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu einer  Schadensvergrößerung führen.
  • Privatpersonen, die Waffen tragen, vernachlässigen oft deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der Situation beitragen könnten.
  • Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
  • Eine Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den angegriffenen Träger selbst eingesetzt werden.
  • Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie finanzielle Folgen haben.

Eine Alternative für einen effektiven Eigenschutz bietet z. B. ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten. Mit dem Auslösen des Alarms erklingt ein lauter und schriller Ton, der Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Dadurch können potentielle Täter von einer Tat abgehalten werden. Nützliche Tipps zu verschiedenen Sicherheitsthemen finden sich auch im Internet (https://www.bundespolizei.de/Web/DE/02Sicher-im-Alltag/07Sicher_ohne_Waffen/sicher_ohne_waffen_node.html)

Quelle: Bahnpolizeiinspektion Nürnberg