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Märkte weiterhin erlaubt – Ansbacher Altstadt-Weihnacht geht ohne Alkoholverkauf weiter

Ansbach, 09.12.2020 – Die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 9. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, erlaubt weiterhin Märkte, daher kann die Ansbacher Altstadt-Weihnacht fortgeführt werden.

„Wir freuen uns, dass wir den Besucherinnen und Besuchern der Innenstadt auch zukünftig ein vorweihnacht-liches Angebot machen können“, freut sich Oberbürgermeister Thomas Deffner. Weiterhin dürfen die Budenbetreiber Kunsthandwerk, Dekorationsartikel, Textilien sowie Essen und alkoholfreie Getränke „to go“ anbieten.

Lediglich der Verkauf von Alkohol ist nun nicht mehr möglich. Das Alkoholverbot gilt rund um die Uhr in der Fußgängerzone, am Karl-Burkhardt-Platz, in der gesamten Pfarrstraße und von „An der Riviera“ bis zum Brücken-Center (inklusive des südlichen und nördlichen Kopfes der Brücke) und erstreckt sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum, also einschließlich der Gehsteige bis zu den Haus-wänden. Die bisher geltende Maskenpflicht gilt an den vor-genannten Orten weiterhin von 11 bis 21 Uhr.
Die Ansbacher Altstadt-Weihnacht ist täglich von 11 bis 20 Uhr geöffnet.


Quelle: Stadt Ansbach