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AKuT, Bücherei und Musikschule öffnen wieder unter besonderen Vorkehrungen

Ansbach, 10.05.2020 – Die Stadtverwaltung reagiert auf die Bekanntmachung der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) durch die Staatsregierung und öffnet ab Montag, 11. Mai 2020 die ersten städtischen Einrichtungen für den Besuchsverkehr wieder. Unter Beachtung der aktuellen Abstands- und Hygienevorschriften dürfen das Amt für Kultur und Tourismus, die Stadtbücherei sowie die städtische Musik- und Singschule wieder Kundinnen und Kunden empfangen. Alle anderen Dienstbereiche sind weiterhin eingeschränkt über eine Terminvergabe erreichbar.

„Wir arbeiten mit Hochdruck daran, unsere Liegenschaften soweit zu ertüchtigen, dass wir baldmöglich öffnen können und dabei den Gesundheitsschutz für Bürger und Stadtmitarbeiter angemessen wahren. Für das AKuT, die Bücherei und die städtische Musikschule wurden die entsprechenden Vorkehrungen bereits getroffen und Konzepte erarbeitet, die eine Öffnung ab dem kommenden Montag bereits erlauben“, äußert sich Oberbürgermeister Thomas Deffner zur schrittweisen Öffnung.

Regelung für den Besuch der Stadtbücherei

Corona-Regeln für die Stadtbücherei

So hat sich die Stadtbücherei zur Regulierung der Besucherzahl dazu entschlossen, bis auf Weiteres ein Anmeldeverfahren einzuführen. Dies garantiert, dass es für die Besucherinnen und Besucher zu keinen unnötigen Wartezeiten vor dem Haus kommt und die Abstandsregeln auch in hoch frequentierten Bereichen – wie dem Eingangsbereich oder der Kinderabteilung – eingehalten werden können. Die Stadtbücherei öffnet während dieser Übergangsphase Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag zwischen 11 und 18 Uhr alle 20 Minuten für die jeweils angemeldeten Besucher. In dieser Zeitspanne können Besucher Medien finden und ausleihen, während parallel die Rückgabe bearbeitet wird. Die Anmeldung zum Bibliotheksbesuch muss während der Dienstzeit rechtzeitig vorab telefonisch (098151559) oder per E-Mail (stadtbuecherei@ansbach.de) erfolgen. Die Möglichkeit hierzu besteht erstmals am Samstag, 9. Mai in der Zeit von 10 bis 13 Uhr. Die Rückgabe von Medien ist indes auch ohne Termin in den angegebenen Zeiträumen möglich. Die Stadtbücherei Ansbach folgt dabei dem Hinweis des Deutschen Bibliotheksverbands und hält die zurückgebrachten Medien quarantänemäßig für 72 Stunden zurück, um eventuelle Risiken möglichst auszuschließen.

Regelung in der Gotischen Halle – AKuT

Auch die Gotische Halle im Stadthaus ist mit einem Zugangs- und Laufrichtungskonzept, Trennwänden und Abstandsregelungen auf den Empfang von Bürgerinnen und Bürgern ab dem kommenden Montag eingestellt. Besucherinnen und Besucher werden jedoch darauf hingewiesen, dass derzeit die Rückgabe von Veranstaltungskarten nicht möglich ist. Hier wird seitens der Stadtverwaltung weiterhin auf die Anordnung der Regierung zum Umgang mit Großveranstaltungen gewartet.

Keine Öffnung des Markfragenmuseums

Vorerst erfolgt daher keine generelle Absage durch die Stadt Ansbach. Eine Öffnung des Markgrafenmuseums genauso wie die Wiederaufnahme von Stadtführungen ist für den 30. Mai avisiert, wenn die Einschränkungen für den touristischen Bereich aufgehoben werden.

Die Kontaktaufnahme zu allen anderen Einrichtungen der Stadt Ansbach erfolgt weiterhin über die Online-Terminvergabe auf der städtischen Homepage (www.ansbach.de) oder per Telefon unter Tel. 0981 51-0.

Quelle: Stadt Ansbach