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+++ Abgestürzter Sarg – Witwe muss vollen Preis der Beerdigung bezahlen +++

Die Teilnahme an einer Beerdigung eröffnet für Hinterbliebene oft die Möglichkeit von einem geliebten Menschen würdevoll Abschied zu nehmen. Ein Fall bei dem die Beisetzung weniger würdevoll verlief beschäftigte im Winter des vorangegangen Jahres das Amtsgericht Ansbach.

Im Juli 2021 fand in einer Gemeinde im nördlichen Landkreis Ansbach eine Beerdigung statt. Beim Herabsenken des Sarges ließ einer der Träger den Gurt los und der Sarg stürzte in das 2,20 m tiefe Grab. Der Deckel öffnete sich und gab den Blick auf den Verstorbenen frei. Unter anderem wegen dieses Vorfalls zahlte die Witwe des Mannes einen Betrag in Höhe von 2.313,64 Euro der Bestattungsrechnung nicht.

Das Amtsgericht Ansbach verurteilte die Witwe nun zur Zahlung des vollen Betrages. Zur Frage wie es zum Absturz des Sarges kommen konnte, gab es vor Gericht unterschiedliche Darstellung. Nach Ansicht der Witwe waren die vom Totengräber zur Verfügung gestellten Tragegurte zu rutschig. Das Bestattungsunternehmen vermutete den Fehler bei den Sargträgern, bei denen es sich um ehemalige Kollegen des Verstorbenen handelte.

Nach durchgeführter Beweisaufnahme kam das Amtsgericht zu dem Ergebnis, dass das Bestattungsunternehmen den Absturz nicht verschuldet hat. Die verwendeten Gurte waren zuvor schon erfolgreich bei anderen Bestattungen eingesetzt worden. Nachdem die Sargträger nicht vom Bestatter gestellt wurden, haftet dieser nach der Entscheidung des Gerichts auch nicht für das zu frühe Loslassen der Tragegurte durch diese. Ein Anspruch auf Minderung bestand daher nicht. Das Gericht verurteilte die Witwe deswegen zur Zahlung des noch offenen Betrages. Die Witwe legte gegen die Entscheidung des Amtsgerichts zunächst Berufung ein. Auf einen entsprechenden Hinweis des Landgerichts hin wurde die Berufung jedoch wieder zurückgenommen, so dass das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig ist
(Amtsgericht Ansbach, Urteil vom 28.03.2023 – 3 C 1300/21).

Quelle: Amtsgericht Ansbach