Anzeige

Anzeige

Weihnachtsaktion „Bürger in Not“ am Donnerstag, den 14. Dezember 2017 im Onoldiasaal

Ansbacher Bürgerinnen und Bürger, die sich unverschuldet in einer finanziellen Notlage befinden, lädt Oberbürgermeisterin Carda Seidel am Donnerstag, den 14. Dezember 2017, von 9 bis 12 Uhr zur diesjährigen Weihnachtsaktion „Bürger in Not / Kinder in Not“ ein. Die Aktion findet wieder im Onoldiasaal statt.

„Armut und finanzielle Not gibt es trotz des Wohlstands in unserer Gesellschaft direkt in unserer Nachbarschaft“, so das Stadtoberhaupt. „Mit der Weihnachtsaktion wollen wir Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind, unbürokratisch finanziell unterstützen. So gelingt es uns zumindest kurzfristig die Not ein wenig zu lindern, insbesondere den betroffenen Kindern eine kleine Freude zu Weihnachten zu bereiten oder für ein schönes Weihnachtsessen sorgen.“

Im Rahmen der Weihnachtsaktion wurden im Jahr 2016 über 7500 Euro ausgeschüttet. Unterstützt wurden damit 181 Bürger mit 136 Kindern. Möglich wird die Weihnachtsaktion dank Spenden, beispielsweise beim Neujahrsempfang der Stadt sowie von Unternehmen und Einzelpersonen. „Die Spenden kommen direkt dem Adressatenkreis, nämlich einheimischen bedürftigen Personen zugute“, erklärt Finanzreferent Hans Schwarzbeck.

Die beiden Fonds „Bürger in Not“ und „Kinder in Not“ helfen zudem bei drohender Obdachlosigkeit, angedrohten Stromsperren und bei den Beschaffungen für die Einschulung von Kindern sowie Unterstützung bei möglichen Schulaktivitäten, die etwas Geld kosten. Auch die Überbrückung von verschiedenster Notlagen wurde durch den Fond vorgenommen, wie bei Brandgeschädigten.

Neben der Weihnachtsaktion der Stadt gibt es in Ansbach zahlreiche soziale Unterstützungsangebote, wie die Wärmestube oder die Tafeln sowie viele kirchliche Aktivitäten. Insbesondere engagieren sich hier vor allem Ehrenamtliche vorbildlich für andere, so die Oberbürgermeisterin. Allerdings ersetze dies nicht die Hilfsbereitschaft des Einzelnen. Wichtig sei mit offenen Augen die Armut im direkten Umfeld wahrzunehmen und nach den eigenen Möglichkeiten denen zu helfen, denen es nicht so gut gehe, und das nicht nur vor Weihnachten.

Wir weisen darauf hin, dass Personen aus dem Kreis der Flüchtlinge keine Zuwendungen erhalten, da diese über die gewährten Leistungen gemäß der gesetzlichen Regelungen umfassend versorgt werden.

Quelle: Stadt Ansbach