Vollumfänglicher Dienstbetrieb im Ansbacher Bürgerservice erst wieder ab dem 4. Januar 2021
Ansbach, 23. Dezember 2020 – Bürgerservice ab dem 4. Januar 2021 wieder geöffnet – Eingeschränkter Betrieb der Stadtverwaltung bleibt bestehen.
Der Bürgerservice der Stadt Ansbach ist aufgrund einer Corona-Infektion unter den Bediensteten derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen. Noch bis zum 29. Dezember 2020 gilt für die betroffenen Bediensteten die Pflicht zur Einhaltung der Quarantäneregelungen. Ab dem 4. Januar wird die Einrichtung am Karlsplatz den Dienstbetrieb wieder in vollem Umfang aufnehmen. „Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie aller Bediensteten steht für uns an erster Stelle. Dennoch wollen wir natürlich für die Menschen erreichbar sein und unsere Verwaltungsdienstleistungen anbieten. Nach jetzigem Stand wird ab dem 4. Januar der Normalbetrieb im Bürgerservice wiederhergestellt sein“; wirbt Oberbürgermeister Thomas Deffner für Verständnis in der Bevölkerung.
Die uneingeschränkte Öffnung gilt dabei jedoch ausschließlich für den Bürgerservice der Stadt Ansbach. Die anderen Fachbereiche der Stadtverwaltung sind während des angeordneten Lock-Downs, vorerst bis einschließlich 8. Januar 2021, wie bereits mitgeteilt, eingeschränkt nur über Telefon (Tel. 0981 51-0) und E-Mail erreichbar.
In der Zeit vom 28. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 werden zudem nur dringende Notfälle, so zum Beispiel in Fällen der Jugendhilfe oder der Obdachlosenunterbringung, bearbeitet. Wir bitten um Verständnis.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Ansbach