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Ordnungsamt appelliert an Hundehalter – Pflichten müssen ernst genommen werden

Ansbach, 23. Dezember 2020 – Das Amt für Bürgerservice und Ordnung bei der Stadt Ansbach verzeichnet vermehrt Anzeigen zu Verstößen gegen die Hundehaltungsverordnung. Besonderes Augenmerk legt die Verwaltung dabei auf den Schutz von wildlebenden Tieren. Seit Oktober haben sich in den Stadteilen Eyb, Obereichenbach sowie aktuell in Schalkhausen Vorfälle ereignet, in welchen Wildtiere durch freilaufende Hunde gejagt und tödlich verletzt wurden. Dies nimmt die Behörde zum Anlass, erneut über die Pflichten bei der Haltung von Hunden zu informieren.

Gemäß der Hundehaltungsverordnung der Stadt Ansbach müssen Hunde in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen so geführt werden, dass eine Gefährdung, Schädigung und Belästigung anderer Personen oder Tierarten ausgeschlossen ist. Besondere Regelungen gelten dabei für Kampfhunde und große Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern. Diese Hunde sind in Fußgängerzonen sowie in verkehrsberuhigten Bereichen an einer reißfesten Leine (max. 120 cm Länge) von einer Person zu führen, die  den Hund jederzeit körperlich sicher beherrschen muss.

„Hundehalter müssen darauf achten, dass sich der eigene Hund stets in Ruf- und Sichtweite aufhält. Bei Kontakt zu anderen Personen oder Tieren sollten Hunde zudem immer angeleint werden“, wie das Ordnungsamt klarstellt. Dies gehöre zu einem guten Miteinander, denn es gebe schließlich auch viele Personen, die generell Angst vor Hunden hätten.

Insbesondere auf Waldwiesen und in Wäldern ist es geboten, Hunde an der Leine zu halten, um ein Stöbern, Hetzen, oder das Reißen von Wildtieren zu verhindern. Denn im Winter befinden sich wildlebende Tiere in einem Energiesparmodus und reagieren auf Störungen höchst sensibel. So kann die wiederholte Flucht vor freilaufenden Hunden zur Schwächung des Wildes bis hin zum Tod durch Erschöpfung oder Erfrieren führen. Sollte ein Wildtier schuldhaft durch einen Hund zu Tode gekommen sein, werde gegen den Hundehalter ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Bayerischen Jagdgesetz eröffnet, zudem sei der Hundehalter gegenüber dem Jagdpächter schadenersatzpflichtig, wie das Ordnungsamt in diesem Zusammenhang betont. Verstöße und Hinweise können an das Amt für Bürgerservice und Ordnung gemeldet werden. Zu erreichen sind die Mitarbeiter unter der E-Mail-Adresse ordnungsamt@ansbach.de sowie über die Telefonzentrale der Stadtverwaltung unter Tel. 0981 51-0.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Ansbach

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