Transportverbot für Kälber unter 28 Tagen ab dem 1. Januar 2023
Ansbach, 7. Dezember 2022 – Das Veterinäramt Ansbach weist darauf hin, dass ab 1. Januar 2023 Kälber erst ab ihrem 28. Lebenstag transportiert werden dürfen. Diese Änderung betrifft Milchviehhalter, Viehtransporteure und Rindermastbetriebe unmittelbar, da die Vermarktung bisher schon ab dem 14. Lebenstag möglich war.
Hintergrund dieser Änderung der Tierschutztransportverordnung ist, dass Kälber ab dem 28. Lebenstag größer, kräftiger und robuster sind. Ihnen fällt dann unter anderem die Umstellung von Futter oder Stallklima in der neuen Umgebung leichter. Der Mastbetrieb erhält im Gegenzug kräftigere und robustere Kälber. Diese sind bereits selbstständiger, ihr Immunsystem ist ebenfalls schon weiterentwickelt. Für Milchviehhalter, die aus Platzmangel bisher ihre männlichen Mastkälber möglichst frühzeitig vermarkten mussten, bestand vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 eine Übergangsfrist, so dass diese mit der Schaffung neuer Kälberhütten oder „Kälberiglus“ reagieren konnten.
Ausnahmen dieses Transportverbotes gelten zum Beispiel für andere Transporte im hofeigenen Transportfahrzeug ab Betrieb, etwa zum nahegelegenen Kälberaufzüchter im Nachbardorf, oder für die Almwirtschaft, welche im Landkreis Ansbach jedoch nicht vorhanden ist.
Quelle: Pressemitteilung, Landratsamt Ansbach