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Stadtwerke Ansbach senken ab März die Preise in der Grundversorgung

Ansbach, 18. Januar 2023 – Aufgrund der milden Temperaturen hat sich die Lage bei den Energiepreisen in den letzten Wochen deutlich entspannt. Das hat positive Auswirkungen für Kunden, die in der Grundversorgung abgerechnet werden. War für sie der Arbeitspreis für Gas erst zum 1. Januar um 6,55 Cent brutto pro Kilowattstunde angehoben worden, so fällt er ab dem 1. März 2023 um 2,16 Cent brutto (9,5 %). Der Grundpreis bleibt unverändert. Ein Musterkunde in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 18.000 Kilowattstunden zahlt durch die aktuelle Preissenkung 3.712,90 Euro brutto pro Jahr und damit 389,05 Euro weniger als bisher.

Auch Strom wird in der Grundversorgung günstiger. Der Preis für eine Kilowattstunde sinkt ab dem 1. März um 11,1 Prozent, also um 7,48 Cent brutto. Der Grundpreis bleibt ebenfalls unverändert. Für einen Musterkunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden und Eintarifmessung bedeutet die aktuelle Preissenkung eine Kostenreduzierung um 261,98 Euro auf 2.107,79 Euro brutto pro Jahr.
„Die Preissenkungen in der Grundversorgung führen bei einem Teil unserer Kunden zu einer relevanten Entlastung“, erklärt Stadtwerke-Pressesprecher Robert Hlava. In der Grundversorgung sind all jene Verbraucher, die in der Vergangenheit keinen Produktvertrag abgeschlossen haben, sowie Kunden, die in den vergangenen Monaten vermehrt von anderen Energieversorgern in die Grundversorgung der Stadtwerke zugewandert sind. Für sie wird zusätzlich Strom und Gas benötigt, die kurzfristig zu aktuellen Marktpreisen eingekauft werden. Auch wenn Kunden in den Bestandsprodukten, für die Energie langfristig beschafft wird, von den aktuellen Änderungen nicht profitieren, so zahlen sie doch im Vergleich weniger. „Sollten sich mittelfristig auch hier positive Effekte bei den Beschaffungspreisen ergeben, so werden wir diese selbstverständlich ebenfalls weitergeben“, so Robert Hlava.

Quelle: Pressemitteilung, Stadtwerke Ansbach GmbH