Anzeige

Nächste Verlängerung des Lockdows in Bayern bis 14. Februar 2021

Bayern, 20.01.2021 – In der Pressekonferenz nach der Bayerischen Kabinettssitzung am 20. Januar 2021 und der digitalen Ministerratskonferenz am gestrigen Dienstag, den 19. Januar 2021 steht es fest – der Lockdown bleibt weiterhin bestehen. Die Zahl an Neuinfektionen entwickelt sich dank des Lockdowns auf einer niedrigeren Schwelle. Aber die neu aufgetretene Mutation des Coronavirus gibt kein Anlass zur Entwarnung. 

  • Der Lockdown mit den Maßnahmen vom 11. Januar 2021 wird bis zum 14. Februar 2021 verlängert
  • Keine strengeren Maßnahmen für Bayern – Die bisherigen Maßnahmen bleiben bestehen
  • Schulen, Kitas und Kindergärten bleiben weiterhin geschlossen, die Präsenzpflicht entfällt und der Distanzunterricht findet statt. Ab 1. Februar 2021 soll aber der Unterricht der Abschlussklassen in den (Berufs)-Schulen im Wechselunterricht stattfinden.
  • In ganz Deutschland gilt das Tragen von medizinischen Masken im ÖPNV und im Einzelhandel – Die in Bayern gültige FFP2-Maskenpflicht bleibt auch bestehen.
  • Das generelle Alkoholverbot ist gekippt, dieses ist nur noch auf öffentlichen Plätzen gültig (Regelung über Kommunen)
  • Verordnung von Bund wird erarbeitet, wodurch Arbeitnehmer in den Bereichen, wo es möglich ist, einen Anspruch auf Home-Office gegenüber dem Arbeitgeber haben.

Bisherige Maßnahmen im Überblick!

  • Private wie auch öffentliche Treffen sind nur noch mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt.
  • Die Arbeit von Betrieben soll (wo möglich) im Home-Office stattfinden; Kantinen werden geschlossen.
  • Der Bewegungsradius bei Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner wird auf 15 km um den Wohnort eingeschränkt
  • Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen (Testungen und FFP2-Masken).
  • Schulen, Kindergärten und Kitas bleiben weiterhin geschlossen.
  • Zur Betreuung der eigenen Kinder wird das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) erhöht.
  •  Es ist eine Zwei-Test-Strategie bei Einreise aus Risikogebieten nötig.
  • Die Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr bleibt bestehen.
  • Die Gastronomie, Veranstaltungsstätten, der Einzelhandel, Fitnessstudios etc. sowie all diejenigen Betriebe, die bisher schließen mussten, bleiben weiterhin geschlossen.
  • Einzelhandel: Das in der ersten Phase des zweiten Lockdowns verbotene Click-and-Collect-Verfahren wurde nun in Bayern wieder erlaubt. Hintergrund war die Befürchtung, dass sich dadurch vor Weihnachten größere Menschenansammlungen vor Geschäften bilden könnten. Nun aber wird dem Einzelhandel diese Möglichkeit wieder geboten und Einwohner können so ihren regionalen Einzelhandel wieder unterstützen.
  • In den Schulen gilt ab 11. Januar 2021 keine Präsenzpflicht. Die Weihnachtsferien werden allerdings auch nicht verlängert. Ein Distanzunterricht soll stattfinden.
  • Die Notbetreuung für Kinder in Kitas, Kindergärten und Grundschulen soll für alle Eltern, bei denen Bedarf besteht unabhängig des Berufes, genutzt werden können.
  • Außerdem werden die Faschingsferien vom 15. bis 19. Februar 2021 in Bayern gestrichen, um hier Lerninhalte und Unterrichtszeit nachzuholen.

Noch härtere Maßnahmen und eine Verlängerung des zweiten Lockdowns bis Ende Januar 2021 beschlossen


Bericht aus der Kabinettssitzung vom 20.01.2021

Die Corona-Pandemie hat auch Ende Januar 2021 ihre Bedrohlichkeit nicht eingebüßt. Die Intensivstationen sind aufgrund der besonders hohen Infektionszahlen der letzten Wochen nach wie vor an der Grenze des Leistbaren. Zwar beginnt sich bei der Zahl der Neuinfektionen eine leichte Entspannung abzuzeichnen. Diese kann sich in einigen Wochen auch im Gesundheitssystem auswirken. Daran haben die bayerischen Bürgerinnen und Bürger mit ihrem besonnenen Verhalten erheblichen Anteil. Der Freistaat Bayern hat mit einer weitreichenden FFP2-Maskenpflicht sowie der nächtlichen Ausgangssperre zudem früher, stärker und konsequenter reagiert als andere.

Gleichwohl ist die aktuelle Lage fragil. Neue Virus-Mutationen bergen die Gefahr eines jederzeit möglichen exponentiellen Anstiegs der Infektionszahlen. Zu frühe Lockerungen bei unseren europäischen Nachbarn haben gezeigt, dass so die Infektionszahlen rasch ansteigen und die errungenen Erfolge bei der Pandemiebekämpfung wieder zunichte gemacht werden. Das Infektionsgeschehen in der Republik Irland belegt dies mit erschreckender Deutlichkeit. Im Kampf gegen die Corona-Pandemie heißt es nicht locker zu lassen, bis die 7-Tage-Inzidenz nachhaltig unter der Zielmarke von höchstens 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner bleibt. Kontakte müssen weiter beschränkt bleiben und der Eintrag von neuen Virusmutationen muss bestmöglich verhindert werden. Gleichzeitig ebnen die zunehmenden Impfungen in absehbarer Zeit den Weg zurück zu mehr Normalität. Der Bund bleibt weiter aufgefordert, schnell Impfstoff in ausreichenden Mengen zur Verfügung zu stellen. Nur so kann in den Impfzentren die Impfkampagne mit größter Kraft weiter betrieben und ausreichend Termine bereitgestellt werden. Dies gilt derzeit vor Allem für die bei der Impfung priorisierten Gruppen. Ein Impfschutz gerade dieser Personengruppe wird die immer noch viel zu hohen Infektions- und Todeszahlen senken. Sich impfen zu lassen, ist ein Gebot der Vernunft.

Vor diesem Hintergrund unterstützt der Ministerrat die von der Bundeskanzlerin, den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021 beschlossene weitere Verlängerung der bundesweiten Lockdown-Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021.

1. Verlängerung 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die derzeit in Bayern geltende 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie die Einreisequarantäneverordnung werden dementsprechend über den 31. Januar 2021 hinaus bis zum Ablauf des 14. Februar 2021 verlängert.

  • Darüber hinaus gelten folgende weitere Maßnahmen:
    In vollstationären Einrichtungen der Pflege, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und in Altenheimen und Seniorenresidenzen gilt beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht auch für das Personal.
  •  Im Gottesdienst besteht für die Besucher künftig FFP2-Maskenpflicht sowie bei Gottesdiensten, die mehr als zehn Teilnehmer erwarten lassen, eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, sofern keine generellen Absprachen getroffen wurden.
  • Bayern hält weiterhin an einem Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit fest. Es gilt auf möglichst allen öffentlichen Plätzen, insbesondere den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an allen sonstigen öffentlichen Plätzen, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die konkreten Örtlichkeiten werden von den Kommunen festgelegt.
  • Bei Bibliotheken und Archiven wird die Abholung vorbestellter Bestände unter gleichen Voraussetzungen ermöglicht, unter denen im Handel die Abholung vorbestellter Ware bereits heute möglich ist (insb. FFP2-Maskenpflicht für Abholer, Mindestabstand, Hygienekonzept, keine Ansammlungen von Wartenden).

2. Schulen
Für Abiturientinnen und Abiturienten, für die 2021 Abschlussprüfungen durchgeführt werden, sowie für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen, bei denen zeitnah Abschlussprüfungen bzw. Kammerprüfungen stattfinden, kann ab dem 1. Februar 2021 Wechselunterricht vorgesehen werden, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt.

3. Kontaktreduktion
Die Kontaktreduktion ist neben den begonnenen Impfungen weiterhin das effektivste Mittel bei der Pandemiebekämpfung. Private Zusammenkünfte sind deswegen weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person zulässig. Erlaubte Kontaktmöglichkeiten sollen nur in vernünftigem Ausmaß stattfinden. Die bayerische Bevölkerung ist zusätzlich dazu aufgerufen, die Anzahl der Haushalte, aus denen die Kontaktpersonen stammen, möglichst konstant und gering zu halten.

4. Homeoffice
Am Arbeitsort finden zahlreiche Kontakte statt. Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens muss deshalb auch dort eine Kontaktreduktion erfolgen. Mit Beschluss vom 6. Januar 2021 richtete der Ministerrat bereits einen dringenden Appell an die Arbeitgeber, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Beschäftigten Homeoffice zu ermöglichen. Dies gilt auch für den Freistaat als Arbeitgeber und seine Beschäftigten. Zentrale Voraussetzung für die flächendeckende Nutzung von Homeoffice sind digitalisierte Arbeitsabläufe. Hierbei besteht zum Teil noch erheblicher Investitionsbedarf, der steuerlich durch verbesserte Abschreibungsbedingungen begleitet werden sollte. Der Ministerrat begrüßt daher den am 19. Januar 2021 von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder gefassten Beschluss zur Sofortabschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021. Dies fördert die Ermöglichung von Homeoffice durch die Arbeitgeber und entspricht damit den auf dem Homeoffice-Gipfel der Bayerischen Staatsregierung gemeinsam mit Arbeitgebern und Gewerkschaften getroffenen Vereinbarungen. Arbeitnehmer sind aufgerufen, von der Möglichkeit des Homeoffice Gebrauch zu machen.

5. Öffentlicher Personennahverkehr
Die durchgängige Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten trägt bereits erheblich zur Reduktion des Fahrgastaufkommens im öffentlichen Nahverkehr bei. Zusätzlich soll auch in den Stoßzeiten das Pendleraufkommen weitest möglich entzerrt werden. Durch die Aufrechterhaltung des regulären Vor-Corona-Fahrplanangebots sowie durch den noch stärkeren Einsatz zusätzlicher Verkehrsmittel können weitere Kontakte zwischen den Fahrgästen reduziert und das Einhalten von Abständen ermöglicht werden. Das Bayerische Staatsministerium für Bau und Verkehr wird hierfür ein Konzept erarbeiten.

6. Wirtschaftshilfen
Die Akzeptanz der Maßnahmen hängt entscheidend von der Gewährung staatlicher Hilfen zur Überbrückung pandemiebedingter Umsatzeinbußen ab. Der Ministerrat begrüßt daher die von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossene weitere Verbesserung der Überbrückungshilfe III, insbesondere die Vereinfachung der Zugangsvoraussetzungen sowie die Anhebung der monatlichen Förderhöchstbeträge und der Abschlagszahlungen. Der Bund bleibt aufgefordert, jeweils schnellstmöglich die Abschlagszahlungen zu leisten sowie die Antragsbearbeitung und Auszahlung durch die Länder über die Bereitstellung der entsprechenden Onlineplattform zu ermöglichen.

7. Europäische Nachbarstaaten
Vor dem Hintergrund der neu aufgetretenen, besorgniserregenden Virus-Mutationen aus Großbritannien und Südafrika gilt es, deren Eintrag möglichst zu vermeiden sowie diesen frühzeitig zu erkennen. Der Ministerrat begrüßt daher die Anstrengungen des Bundes, auf europäischer Ebene, insbesondere beim Europäischen Rat am 21. Januar 2021, vergleichbare und synchronisierte Maßnahmen zur Erkennung und Eindämmung von Virusmutationen in den Mitgliedstaaten zu erreichen. Sollte sich hier keine kurzfristige Lösung erzielen lassen, können Grenzkontrollen ein probates Mittel sein, um die geltenden Regelungen zur Einreise wirksam durchzusetzen.


Quelle: Bayrische Staatsregierung – Bericht aus der Kabinettssitzung vom 20.01.2021