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Mittelfranken: +++ Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) treten in Kraft +++

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Der Gesetzgeber hat mehrere Änderungen der StVO beschlossen, die ab Dienstag, 28.04.2020 in Kraft treten. Durch die neuen Regeln sollen vor allem schwächere Verkehrsteilnehmer gestärkt werden.

Zum Beispiel werden Radfahrer besser geschützt:

   -	Autos müssen innerorts beim Überholen einen Mindestabstand von 
1,5 Metern einhalten.
   -	Kraftfahrzeuge über 3,5 t dürfen in Ortschaften beim 
Rechtsabbiegen nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren.
   -	Ein neues Verkehrsschild ermöglicht einen Grünpfeil, der allein 
für Radfahrer gilt.
   -	Ist auf einer Straße ein Schutzstreifen für Fahrräder 
abgetrennt, so gilt dort ab sofort ein generelles Halteverbot.
   -	Auch ein neues Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen kann 
jetzt z.B. an Engstellen mit einem Verkehrszeichen angeordnet werden.

Damit Schwerbehinderten-Parkplätze von Berechtigten genutzt werden können, werden die Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem solchen Stellplatz von 35 auf 55 Euro angehoben.

Das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse kann jetzt genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Hier drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister. Dass Rettungskräfte, die Feuerwehr und Polizei durch eine Rettungsgasse schnell zu einem Unfallort kommen, kann manchmal sogar Leben retten.

Auch Geschwindigkeitsverstöße und Falschparken werden teurer.

Hier ein Auszug bei Geschwindigkeitsüberschreitungen (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht):

Überschreitung in km/h Innerhalb geschlossener Ortschaften Außerhalb geschlossener Ortschaften
Regelsatz in Fahrverbot Punkte Regelsatz in Fahrverbot Punkte
bis 10 30 20
11–15 50 40
16–20 70 60
21–25 80 1 Monat 1 70 1
26–30 100 1 Monat 1 80 1 Monat 1
31–40 160 1 Monat 2 120 1 Monat 1
41–50 200 1 Monat 2 160 1 Monat 2
51–60 280 2 Monate 2 240 1 Monat 2
61–70 480 3 Monate 2 440 2 Monate 2
über 70 680 3 Monate 2 600 3 Monate 2

Eine Zusammenfassung aller Änderungen kann auf der Webseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur abgerufen werden:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-sachinformationen.html

Das Social-Media-Team des PP Mittelfranken wird in den nächsten Tagen auf Facebook schrittweise verschiedene wesentliche Punkte der StVO-Novelle darstellen und erklären:

https://www.facebook.com/polizeimittelfranken

Quelle: Polizeipräsidium Mittelfranken