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Gunzenhausen: +++ Verstoß gegen Kraftfahrzeugsteuergesetz +++

Bei der Kontrolle eines ausländischen Fahrzeugs stellte sich heraus, dass der Fahrzeughalter schon seit mehr als sechs Monaten in Deutschland lebt, seinen Pkw aber noch nicht umgemeldet hatte. Er muss sich wegen einem Verstoß nach der Abgabeordnung verantworten, zudem wird die dem Finanzamt entgangene Kfz-Steuer nachgefordert.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen