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Gefahr der Verbreitung der Geflügelpest im Winterhalbjahr

Kreis Ansbach, 13.11.2020 – Seit Ende Juli 2020 wird aus Russland und Kasachstan eine Serie von HPAI H5 Ausbrüchen bei Geflügel und Wildvögeln gemeldet. Die Region liegt auf der Route von migrierenden Wasservögeln, die im Herbst nach Europa ziehen.

In den Jahren 2005/2006 und 2016/2017 waren ähnliche Ausbruchsserien in derselben Region einem dann folgenden umfangreichen Geschehen in Europa vorausgegangen. Sollte sich dieses Muster wiederholen, so muss im Herbst oder Winter mit dem erneuten Eintrag von HPAIV H5 durch Wasservögel nach Europa gerechnet werden. (Quelle: Friedrich-Löffler-Institut).

Die Geflügelpest (AI) ist eine für den Menschen ungefährliche Erkrankung, die bei einer Einschleppung in Hausgeflügelbestände und Hausgeflügelhaltungen hohe wirtschaftliche Schäden auslöst.

In küstennahen Landkreisen von Schleswig-Holstein wird seit der 45. KW wieder an Geflügelpest verendetes Wassergeflügel aufgefunden. Bisher ist Süddeutschland und der Landkreis Ansbach, nicht betroffen. Der Vogelzug hält aber noch an. Wir bitten unsere Hausgeflügelhalter, falls noch nicht geschehen, folgende vorbeugenden Maßnahmen durchführen:

  • Falls noch nicht erfolgt, melden Sie Ihre Hausgeflügelhaltung bei folgenden Stellen an:
    1. Amt für Landwirtschaft (=> Zuteilung einer Betriebsnummer)
    2. Bayerische Tierseuchenkasse
    3. Örtlich zuständiges Veterinäramt, z.B. veterinaeramt@landratsamt-ansbach.de, (= Anmeldung nach Viehverkehrsverordnung)
  • Stallen Sie das Hausgeflügel auf oder strukturieren Sie das Gehege, z.B. durch eine Abdeckung, so dass kein direkter Kontakt zu Wildvögeln möglich ist
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel und Schadnager unzugänglich auf. Verfüttern Sie keine Eierschalen oder Geflügelteile aus anderen Haltungseinrichtungen
  • Nutzen Sie kein Oberflächenwasser für Tränke oder Badeeinrichtungen, wie z.B. Wasser aus einem Fluss/aus einem Teich
  • Waschen Sie sich vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Auslaufs/Stalls die Hände, benutzen Sie stalleigene Schutzkleidung (Kittel, Überschuhe, gesonderte Gummistiefel usw.)
  • Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder den Standort des Geflügels gegen unbefugten Zutritt von Personen, Wild-  und Haustieren (z. B. Hunde, Katzen)
  • Führen Sie eine Schadnagerbekämpfung durch
  • Lassen Sie Ihr Geflügel gegen die Newcastle Krankheit (Paramyxovirus) impfen, um anderen, vermeidbaren Krankheitsursachen entgegenzuwirken.
  • Reduzieren Sie Ihren Bestand rechtzeitig, um Platznot oder Schwierigkeiten im Ernstfall bei einer evtl. Aufstallungsverpflichtung entgegenzuwirken
  • Informieren Sie unverzüglich Ihren Tierarzt, wenn Sie bei Ihren Tieren ungewöhnlich hohe Verluste (wenn innerhalb von 24 Stunden drei oder mehr Tiere bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren sterben) haben. Geflügelpest ist oft auch mit neurologischen Symptomen (z. B. Apathie, Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen) oder einen  starken Rückgang der Legeleistung oder der Gewichtszunahme verbunden.

Quelle: Landratsamt Ansbach