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Selbsthilfegruppen dürfen sich wieder treffen

Bayern, 13.11.2020 – Auch im Lockdown light zum November 2020 gab es ein striktes Verbot für Selbsthilfegruppe, sich zu treffen. Jetzt wurde eine Lösung gefunden: Selbsthilfegruppen dürfen sich auch bei Präsenztreffen sehen, wenn es medizinisch sinnvoll ist.

Im Gespräch mit dem Staatssekretär wurde am 11. November 2020 geklärt, dass sich Selbsthilfegruppen auch ohne fachliche Leitung treffen können, wenn dies absolut notwendig ist.

Dies gilt für alle Selbsthilfegruppen im Gesundheits- und Sozialbereich, wenn Suchtdruck, psychische Probleme oder der Austausch über chronisch somatische Erkrankungen/Behinderungen in Präsenztreffen so wichtig sind, dass dieser durch ein Onlinetreffen oder andere Möglichkeiten des Kontaktes nicht ersetzt werden kann.

Allerdings gibt es für das Durchführen strenge Auflagen wie Hygienekonzept, Einhaltung der Aha- Regeln und Maskenpflicht. Diese können bei der Selbsthilfekontaktstellen Kiss Mittelfranken e.V. erfragt werden.

Originaltext des Ministeriums

„Selbsthilfegruppen ergänzen das professionelle Versorgungssystem. Sie betonen die Eigenverantwortung und ermöglichen Teilhabe der Betroffenen und setzen sich auch mit der medizinischen Versorgung auseinander. Neben der fachlichen Beratung und Information bereichern sie die Versorgungslandschaft niedrigschwellig durch eine psychologische und soziale Komponente und setzen wertvolle Ressourcen für die Gesunderhaltung und Problembewältigung frei. Selbsthilfe-Verbände für z. B. Menschen mit Behinderung, chronischen psychosozialen Krankheiten oder Suchterkrankungen bieten darüber hinaus Möglichkeiten der Begegnung und Vertretung der Anliegen und Interessen behinderter oder chronisch kranker Menschen. Selbsthilfe hat daher einen hohen gesundheitspolitischen Stellenwert. Sie zeichnet sich typischerweise durch den selbstbestimmten Austausch Betroffener sowie Angehöriger in Gruppen aus, um die persönliche Lebensqualität zu verbessern.

Online-Treffen der Selbsthilfegruppen sind immer zulässig. Nach dem Sinn und Zweck der 8. BayIfSMV können darüber hinaus auch absolut notwendige Präsenztreffen von Selbsthilfegruppen stattfinden. Die Durchführung als Präsenztreffen soll nur dann in der Gruppe erfolgen, wenn hierdurch ein gesundheitlicher oder körperlicher Erfolg zu erwarten ist, der umgekehrt bei der individuellen Betreuung ausbliebe, und die Durchführung medizinisch sinnvoll und notwendig ist.“

Zwischen allen Beteiligten ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Es besteht Maskenpflicht, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, sowie bei Präsenzveranstaltungen am Platz. Der Veranstalter oder in sonstiger Weise für die (Selbst-)Organisation der Gruppe Verantwortliche hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Es ist auf geeignete Weise sicherzustellen, dass die Kontaktnachverfolgung gewährleistet ist.“