Anzeige

Anzeige

Fertigstellung des Neubaus der Bahnbrücke bei Großbreitenbronn

Merkendorf, 2. August 2024 – Nicht ganz ein Jahr dauerte der Neubau der Bahnbrücke an der Kreisstraße AN 58 bei Großbreitenbronn (Merkendorf), nun konnte die umfangreiche Baumaßnahme fertiggestellt und die Straße wieder für den Verkehr freigegeben werden.

Die Kreisstraßenbrücke, welche die Bahnstrecke Treuchtlingen – Würzburg quert, wurde komplett abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Seit November 2017 war die Brücke nur noch einspurig befahrbar. Diese Einschränkung war die Konsequenz aus einer vorangegangenen Brückenprüfung, bei der festgestellt wurde, dass das im Jahr 1960 gebaute Brückenbauwerk nicht mehr den aktuellen Verkehrsbelastungen gerecht wurde. Um die Brücke weiterhin für alle Fahrzeuge, einschließlich landwirtschaftlichen Verkehr, nutzbar zu halten, musste die Fahrbahn verengt werden. Täglich passierten rund 600 Kraftfahrzeuge die Bahnbrücke, von denen etwa 30 dem Schwerverkehr zuzuordnen waren. Eine Instandsetzung konnte die notwendige Tragfähigkeit der Brücke nicht wiederherstellen. Aufgrund vorhandener Schäden am Überbau und der Ausführung der Widerlager aus unbewehrtem Beton war die Erneuerung der Brücke unumgänglich.

„Nach den Altmühlbrücken in Oberndorf und Thann ist dies seit dem Jahr 2020 bereits die dritte Brückenerneuerungsmaßnahme im Landkreis Ansbach, 121 solcher Bauwerke gibt es an den Kreisstraßen insgesamt“, sagte Landrat Dr. Ludwig vor Ort. Zudem bedankte er sich bei allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit und bei den Anwohnerinnen und Anwohnern für das Verständnis und die Geduld während der Bauarbeiten.

Die Kosten der aktuellen Baumaßnahme belaufen sich insgesamt auf 3,3 Millionen Euro, wovon der Landkreis Ansbach rund 1,9 Millionen Euro trägt und dafür einen Zuschuss von 1,1 Millionen Euro vom Freistaat Bayern erhält. Die Deutsche Bahn übernimmt Kosten von rund 1,3 Millionen Euro, die Stadt Merkendorf etwa 100.000 Euro für die erforderliche Mehrbreite des von der Stadt geplanten Radwegs

Quelle: Pressemitteilung, Landratsamt Ansbach