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Eingeschränkter Dienstbetrieb der Stadtverwaltung wird fortgesetzt

Ansbach, 11.01.2021 – Da der pandemiebedingte Lockdown fortgesetzt wird, bleibt der Publikumsverkehr bei der Stadt Ansbach eingeschränkt. Ziel ist es, die geltenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung vorerst bis zum Ende der geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 31. Januar 2021 einzuhalten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung können grundsätzlich per Telefon und E-Mail erreicht werden. Soweit für die Erledigung von Anliegen persönliche Kontakte mit Bürgerinnen und Bürgern notwendig sein sollten, bedürfen diese einer vorherigen Terminvereinbarung. „Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger zeitunkritische Anliegen, die auch nach dem aktuellen Lockdown erledigt werden können, bis dahin zu verschieben“, so Oberbürgermeister Thomas Deffner. Im Bürgerservice im Angletsaal werden weiterhin Wartemarken ausgegeben.

Die Kontakte und Ansprechpartner für die jeweiligen Fachbereiche finden Bürgerinnen und Bürger auf der städtischen Internetseite oder telefonisch unter 0981/51-0.