Dombühl: +++ Fahrt unter Drogeneinwirkung, Verstoß nach dem Betäubungsmittelgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis, ohne Zulassung und ohne Pflichtversicherung, Kennzeichenmissbrauch, Verstoß gegen die bestehende Ausgangsbeschränkung und Beamtenbeleidigung +++
Am Sonntag, 05.04.2020, gegen 00.10 Uhr wurde ein flüchtendes Fahrzeug durch Polizeibeamte von Rothenburg, Feuchtwangen und Ansbach angehalten. Hierbei konnten zahlreiche Verstöße festgestellt werden:
- am Fahrzeug waren keine Kennzeichen angebracht. Daher war dieses nicht versichert und auch nicht zugelassen.
- der 21-jährige Fahrer hatte keinen Führerschein.
- Fahrer räumte Drogenkonsum ein.
- Fahrer führte eine geringe Menge Betäubungsmittel mit sich.
- Fahrer hat während der Kontrolle die eingesetzten Beamten beleidigt.
- der Fahrer führte mehrere entstempelte Kennzeichen im Fahrzeug. Einige davon hatte er an den Vortagen an seinem Fahrzeug benutzt.
- Fahrer hatte für die Fahrt keinen triftigen Grund, daher werden sowohl gegen ihn als auch gegen seinen 21-jährigen Beifahrer je eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz gefertigt, weil sich die beiden nicht an die bestehende Ausgansbeschränkung hielten.
Beim Fahrer war es bereits der 3. Verstoß in 3 Tagen. Allein für diese 3 Verstöße hat er mit einem hohen Bußgeld zu rechnen. Dazu kommen noch die oben aufgeführten Straftaten welche der Staatsanwaltschaft Ansbach vorgelegt werden.
Quelle: Polizeiinspektion Rothenburg