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Dinkelsbühl: +++ Umweltstraftat +++

Wegen eines Vergehens gegen das Bundesnaturschutzgesetz muss sich ein 80-jähriger Mann verantworten, der die Entfernung eines Biberdammes und einer Biberburg in Auftrag gegeben hatte. Auch gegen den ausführenden Baggerfahrer wurden Ermittlungen eingeleitet.

Der 80-Jährige bewohnt ein Anwesen in der Nähe eines Wasserlaufes und befürchtete durch den von dem Biberdamm verursachten Rückstau des Wassers Beschädigungen an seinem Haus und Grundstück. Er fragte daher beim Landratsamt Ansbach an, ob er den Biberdamm entfernen dürfte. Nachdem ihm das von dortiger Seite untersagt worden war, beauftrage der Mann einen Baggerfahrer mit der Entfernung.

Quelle: Polizeiinspektion Dinkelsbühl