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Corona: Änderungen beim Behördengang bei der Stadt Ansbach

Ansbach, 24. Mai 2022 – Die Stadt Ansbach hebt mit dem Auslaufen der Corona-Arbeitsstättenschutzverordnung am 25. Mai 2022 und in Anbetracht der sinkenden Inzidenzen ab dem 26. Mai 2022 bzw. zur Ämteröffnung am 27. Mai die Corona bedingten formalen Zugangsbeschränkungen zu den städtischen Verwaltungsgebäuden und Einrichtungen auf. Dies bedeutet, dass keine FFP2-Maskenpflicht mehr gilt und auch bei Besprechungen oder Terminen, die länger als 30 Minuten dauern, kein negativer Testnachweis mehr erbracht werden muss. Es wird allerdings allen Bürgerinnen und Bürgern zum eigenen Schutz und zum Schutz der Mitarbeitenden der Stadt Ansbach empfohlen, weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen.

Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit für Terminvereinbarungen. In folgenden Fachbereichen sind Termine zu vereinbaren: dem Sozialamt, dem Sachgebiet Ausländerwesen, der Führerscheinstelle. Zudem werden bei Anliegen im Standesamt, in Teilen des Sachgebiets Sicherheit und Ordnung, in Teilen des Jugendamtes, in der Bußgeldstelle und dem Kommunalen Ordnungsdienst sowie im Vollstreckungswesen um Terminvereinbarungen gebeten. Für das Bürgerbüro in der Nürnberger Straße 32, welches für Pass-, Ausweis- und Melderecht, Wahlen und Fundsachen zuständig ist, können weiterhin Termine online gebucht werden und die Kfz-Zulassungsstelle am Karlsplatz arbeitet auch in Zukunft mit einem Wartemarkensystem.

Quelle: Pressemitteilung Stadt Ansbach

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