Eingeschränkter Dienstbetrieb der Stadtverwaltung wird fortgesetzt
Ansbach, 11.01.2021 - Da der pandemiebedingte Lockdown fortgesetzt wird, bleibt der Publikumsverkehr bei der Stadt Ansbach eingeschränkt. Ziel ist es, die geltenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung vorerst bis zum Ende der geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 31. Januar 2021 einzuhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung können grundsätzlich per Telefon und E-Mail erreicht werden. Soweit für die Erledigung von Anliegen persönliche Kontakte mit Bürgerinnen und Bürgern…