Impfung von Impfberechtigten unter 80 Jahren
Gegenwärtig wird im gemeinsamen Impfzentrum von Landratsamt Ansbach und Stadt Ansbach vor allem die Gruppe der über 80-Jährigen geimpft. Neben den über 80-Jährigen werden in Priorität 1 nach der Corona-Impfverordnung des Bundes auch diesen gleichgestellte Gruppen eingeladen. Wer daher aktuell zum Impftermin eingeladen wurde und nicht zur Altersgruppe der über 80-Jährigen gehört, der muss zum Vor-Ort-Termin eine individuelle Berechtigung nachweisen können. Diese erhalten unter anderem Personen, die eine berufliche…