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Impfung von Impfberechtigten unter 80 Jahren

Gegenwärtig wird im gemeinsamen Impfzentrum von Landratsamt Ansbach und Stadt Ansbach vor allem die Gruppe der über 80-Jährigen geimpft. Neben den über 80-Jährigen werden in Priorität 1 nach der Corona-Impfverordnung des Bundes auch diesen gleichgestellte Gruppen eingeladen.

Wer daher aktuell zum Impftermin eingeladen wurde und nicht zur Altersgruppe der über 80-Jährigen gehört, der muss zum Vor-Ort-Termin eine individuelle Berechtigung nachweisen können. Diese erhalten unter anderem Personen, die eine berufliche Tätigkeit in einer Pflege- oder medizinischen Einrichtung ausüben, z. B. in einem Alten- und Pflegeheim vom Arbeitgeber oder im Rettungsdienst von der jeweiligen Hilfsorganisation.

Quelle: Landratsamt Ansbach