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Biomüll – auf Abfalltrennung achten

Ansbach, 15. November 2024 – In letzter Zeit kommt es häufiger vor, dass nicht organische Materialien in die Bioabfalltonne geworfen werden. Durch die falsche Befüllung entsteht ein großer Aufwand in der Kompostieranlage und Verursacher müssen damit rechnen, dass ihre Tonne nicht entleert wird.

Nicht organische Materialien wie Plastiktüten, Glasbehälter, Textilien oder Windeln können nicht über die Bioabfalltonne entsorgt werden. Fälschlicherweise landen auch Taschentücher, Speisefette oder Haustierstreu zu oft in der Biotonne. Auch sogenannte „kompostierbare Plastiktüten“ gelten als Störstoff, da sie in der Kompostieranlage nicht gänzlich zersetzt werden. Finden sich zu viele solcher Störstoffe im Biomüll, entsteht ein deutlich erhöhter Sortieraufwand in der Kompostieranlage und langfristig können auch die Kosten für alle Besitzer einer Biotonne steigen.

Wird eine Falschbefüllung festgestellt, erhält der Besitzer einen entsprechenden Hinweis und der Abfallbehälter kann nicht entleert werden. Bei wiederholter Falschbefüllung ist es auch möglich, Bußgelder zu verhängen. Durch eine ordnungsgemäße Trennung der Abfälle lassen sich diese Maßnahmen leicht vermeiden. Ausführliche Informationen zur Mülltrennung und zur Befüllung des Biomüllbehälters sind unter dem Suchbegriff „Abfall- und Umweltwegweiser“ auf www.ansbach.de zu finden.

Quelle: Pressemitteilung, Stadt Ansbach