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Behördengang bei der Stadt Ansbach weiterhin mit Maske

Ansbach, 22.04.2022 – Für den Zugang zur Stadt Ansbach gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Die bisherige 3G-Regelung wird jedoch ab dem 25. April 2022 aufgehoben. „Die FFP2-Maskenpflicht werden wir vorerst für den Schutz der Besucher und der Mitarbeitenden aufrecht erhalten“, erklärt Oberbürgermeister Thomas Deffner.

Für den Schutz der Gesundheit aller Beteiligten gilt auch weiterhin bei Terminen, die länger als 30 Minuten dauern, eine Testpflicht. Möglich sind hier Antigen-Schnelltests, die maximal 24 Stunden alt sein dürfen, ein höchstens 48 Stunden alter PCR-Test oder ein vor Ort durchgeführter Selbsttest.

Quelle: Pressemitteilung, Stadt Ansbach

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