Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen in Wieseth
Ansbach, 8. April 2024 – Aufgrund des Nachweises des Erregers der Amerikanischen Faulbrut, auch Bösartige Faulbrut genannt, in einem Bienenvolk eines Imkers aus Wieseth, hat das Veterinäramt des Landratsamtes Ansbach den Ausbruch dieser Bienenseuche amtlich festgestellt.
Die Amerikanische Faulbrut ist eine weit verbreitete und hochansteckende bakterielle Infektionskrankheit. Sie führt dazu, dass die Brutlarven der Bienen absterben. Meist läuft eine Infektion im Verborgenen ab und führt zu keinen offensichtlichen Schäden im Bienenvolk. Menschen können sich mit dem Erreger nicht infizieren, auch nicht beim Verzehr von Honig aus betroffenen Bienenvölkern. Der Keim ist sehr widerstandsfähig und kann in alten Gerätschaften ohne Desinfektionsmaßnahmen jahrelang überdauern. Mit Honig aus EU und nicht EU-Ländern werden die Sporen des Faulbruterregers immer wieder nach Deutschland eingeschleppt. Fast 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Honigs ist Importhonig.
Nicht völlig entleerte Honiggläser in Altglascontainern können deshalb für unsere heimische Biene eine tödliche Seuchengefahr beherbergen. Um eine Übertragung möglichst auszuschließen sollten Honiggläser und sonstige Behältnisse, die mit Honig in Berührung gekommen sind (z.B. Einmalportionen) stets nur gut gespült oder „bienensicher“ verpackt entsorgt werden. Wespen- oder Insektenfallen, in denen Honig als Lockmittel verwendet wird, stellen ebenfalls eine große Infektionsgefahr dar und sollten auch aus diesem Grunde bestenfalls gar nicht oder nur mit Fruchtsaft oder Sirup verwendet werden. Dies lockt auch keine Bienen an.
In dem aktuellen Fall der Amerikanischen Faulbrut wurde das klinisch erkrankte Volk getötet. Bei den Umgebungsuntersuchungen in einem Kilometer Umkreis wurde bislang nur ein weiterer Bienenstand eines anderen Imkers klinisch auffällig. Es wurde ein Sperrgebiet von einem Kilometer Umkreis um den jeweiligen Ausbruchsstand ausgerufen, siehe Karte. Aus diesem Gebiet dürfen Bienen nicht entfernt oder herausgebracht werden. Tote Bienen und erregerhaltige Gerätschaften, wie etwa Bienenkästen, müssen im Sperrgebiet verbleiben und unschädlich beseitigt werden. Wanderimker dürfen in das Gebiet nicht mit ihren Bienen „hineinwandern“. Eine entsprechende Amtliche Bekanntmachung wurde durch das Veterinäramt erlassen und tritt am Mittwoch, den 10.04.2024, in Kraft.
Bei lediglich geringgradig infizierten Völkern ist für die Bekämpfung der Faulbrut das sogenannte „Kunstschwarmverfahren“ die Methode der Wahl. Bei diesem werden die geschlüpften, ausgewachsenen Bienen mit ihrer Königin aus dem infizierten Kasten (Beute) entfernt, machen eine Art Fastenkur und werden dann in eine saubere Beute/Bienenkasten umgesiedelt. Die infizierten Larven bleiben zurück, werden getötet und unschädlich beseitigt. Diese Methode funktioniert jedoch nur in der reproduktiven Zeit des Jahres, wenn die Königin in der neuen „Unterkunft“ sofort wieder neue Eier ablegen kann.
Zusammen mit dem Imkerkreisverband im Landkreis Ansbach rät das Landratsamt bezüglich der Amerikanischen Faulbrut Folgendes:
- Gerätschaften und Werkzeuge sollen alleinig genutzt werden, nicht gemeinschaftlich mit anderen Imkern.
- Bienenstände sollen unbedingt mit Namen, Adresse und gegebenenfalls der Telefonnummer des Imkers gekennzeichnet werden.
- Im Verdachtsfall sollen Bienenvölker an Ort und Stelle verbleiben und nicht verstellt sowie eine Fachperson zu Rate gezogen werden. Von Selbstversuchen zur Bienenrettung wird abgeraten
- Falls ein Bienenvolk verändert oder lebensschwach erscheint, können Betroffene die Hilfsangebote der Imkervereine (etwa die Bienensachverständigen) nutzen.
- Imker sollten rechtzeitig einem der örtlichen Imkervereine beitreten, sie unterstützen ihre Mitglieder auch im Ernstfall, etwa wenn ein Kunstschwarmverfahren notwendig wird. Mit der Mitgliedschaft werden örtliche Vereine in Friedenszeiten unterstützt, damit diese dann in der Krise die Imker unterstützen können. Die Vereine bieten über dies hinaus auch fachliche Informationen und Weiterbildungen oder gemeinsame Einkaufsaktionen zu vergünstigten Preisen.
Quelle: Pressemitteilung, Landratsamt Ansbach