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Amtsgericht Ansbach – Jahresgespräch 2023

Ansbach, 12. April 2024 – Das Amtsgericht Ansbach lud Vertreter der Presse zum Jahresgespräch für das Jahr 2023 ein. Direktorin des Amtsgerichts Dr. Gudrun Lehnberger informierte über Aktuelles mit Zahlen und Daten und gab einen Ausblick.

 

Aktuelles

Nach diesem Motto der bayerischen Justiz „Justiz ist für die Menschen da“ betreibt das Amtsgericht Ansbach einen Bürgerservice,bietet eine besondere Zeugenbetreuung an, informiert regelmäßig über die verschiedenen Berufe in der Justiz und hat für mehr Sicherheit im Gerichtsgebäude bei gefährlichen Angeklagten gesorgt:

Bürgerservice

Im Erdgeschoss wurde im Jahr 2017 als erste Anlaufstelle für auskunftssuchende Besucher ein Bürgerservice errichtet. Der Bürgerservice wird gut von den Besuchern angenommen. Er ist Anlaufstelle für Bürger, die keinen Termin bei Gericht haben (Besucher mit Terminen werden direkt in die Abteilungen geschickt), nimmt Unterlagen entgegen, erteilt allgemeine Auskünfte zu den Verfahren, unterstützt beim Ausfüllen gerichtlicher Formulare und ist Rechtsantragstelle in Familiensachen (z. B. für einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz). Die Rechtsantragstellen für Zivil-, Beratungshilfe- und Zwangsvollstreckungssachen befinden sich im Dienstgebäude in der Promenade 2.

 

Zeugenbetreuung

Zwei Beschäftigte – Kathrin Brandl und Peter Ehrlinger– unterstützen Zeugen vor und während der Verhandlung. Dies sei ein besonderes Anliegen des Amtsgerichts Ansbach Zeugen, die das erste Mal vor Gericht geladen sind, haben oft viele Fragen, was auf sie zukommt, wo sie hinmüssen, wie die Verhandlung abläuft. Dazu kommt manchmal auch die Angst vor der Begegnung mit dem Täter. Mit diese Situation sind Menschen häufiger konfrontiert, als man denkt, so Dr. Gudrun Lehnberger. Viele Personen werden im Laufe des Lebens mindestens einmal als Zeuge oder Zeugin geladen. „Das kann beim ersten Mal schon ein Schock sein“. Die Zeugenbetreuer erklären den Zeugen auf deren Wunsch telefonisch oder vor Ort das Verfahren, zeigen ihnen den Sitzungssaal und begleiten sie, wenn gewünscht, in die Verhandlung. In vielen Fällen können sie den Zeugen die Angst vor der Verhandlung nehmen. 2023 wurden insgesamt 58 Betreuungsvorgänge verzeichnet. Der Großteil fand telefonisch oder schriftlich statt. Auch als vorübergehende Kinderbetreuung wurden die beiden Beschäftigten im vergangen Jahr eingesetzt. Dies ist aber die Ausnahme und nur in Notfällen möglich.

 

Informationstag am Amtsgericht Ansbach am 13. März 2023

Die Veranstaltung war ein großer Erfolg. Über 100 interessierte Besucher haben sich bei den Ansbacher Justizbehörden über die Ausbildungs-, Studien- und Berufsmöglichkeiten bei der bayerischen Justiz als familienfreundlicher und krisensicherer Arbeitgeber informiert. Die Besucher erwartete ein abwechslungsreiches Programm. Zu Beginn wurde den Interessenten und Interessentinnen ein Quiz über die Besonderheiten der einzelnen Berufsbilder mit der Aussicht auf einen kleinen Gewinn ausgehändigt. Nach der Begrüßung durch die Direktorin des Amtsgerichts Ansbach, Frau Dr. Gudrun Lehnberger, konnte sich in persönlichen Gesprächen mit den Mitarbeitenden informiert und ausgetauscht werden. Vorgestellt wurden die Berufe Justizwachtmeister, Justizfachwirt, Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger, Richter und Staatsanwalt, Bewährungshelfer sowie die Tätigkeit beim Justizvollzug. Aus jeder Berufsgruppe waren Mitarbeiter anwesend, die von Interessierten gelöchert wurden. Der Geschäftsleiter des Landgerichts Ansbach, Herr Gerd Meier-Gesell, führte die Besucher durch die Gebäude der Ansbacher Justiz und gab Einblicke in das Arbeitsumfeld der Mitarbeitenden. Als besonderes Highlight stand zudem eine Versteigerung von beschlagnahmten Gegenständen – wie zum Beispiel eines Goldbarrens, eines Spinning-Rades oder eines Boxsacks – durch den Obergerichtsvollzieher Andreas Brunner auf dem Programm. Direktorin Lehnberger freut sich vor allem für den Ersteigerer des Goldbarrens „Der Kurs für Gold ist gut und er wird schon an die 600 Euro Gewinn damit gemacht haben“. Außerdem wurden Filmvorführungen über die Berufe in der Justiz und die Möglichkeit zu einem „Selfie in Robe“ angeboten.

Im Jahr 2024 wird es keinen Informationstag geben. Dieser findet nur alle zwei Jahre statt. Das Amtsgericht wird allerdings auf zwei Berufsmessen in Ansbach und Rothenburg ob der Tauber um Nachwuchs werben.

 

Verhinderung von Fluchtfällen vorgeführter Gefangener

Nach der Flucht eines angeklagten Sexualstraftäters aus dem Coburger Landgericht und eines verurteilten Mörders aus dem Regensburger Justizgebäude im Frühjahr 2023 hat das BayerischeJustizministerium einen Sicherheitscheck für alle Gerichte durch Sicherheitsexperten aus Justiz und Polizei durchführen und die baulichen Gegebenheiten und organisatorischen Abläufe unter Sicherheitsaspekten in Bezug auf die Prävention gegen mögliche Fluchtereignisse prüfen lassen. Dabei hat sich gezeigt, dass die lückenlose Bewachung und falls nötig die Fesselung der vorgeführten Gefangenen von entscheidender Bedeutung für die Verhinderung einer Flucht ist. Die Strafrichterinnen und -Richter des Amtsgerichts wurden sensibilisiert, dass gefährliche Personen auch während der Sitzung und in Pausen gefesselt bleiben sollten. Besonders gesicherte Vorführzellen wie an großen Gerichtsstandorten und von der Taskforce vorgeschlagen gibt es beim Amtsgericht Ansbach nicht. Im Februar 2024 wurden jedoch in den Sitzungssaalbereichen zwei Besprechungskabinenaufgestellt, die eine Beobachtung vorgeführter Gefangener bei Besprechungen mit ihren Anwälten ermöglichen. Als Folge der erhöhten Sensibilisierung konnte Anfang 2024 in einer Toilette des Amtsgerichts für einen Angeklagten verstecktes Handy und Rauschgift durch die Vorführbeamten entdeckt werden.

Das Amtsgericht Ansbach 2023 in Zahlen

Das Amtsgericht bietet attraktive Arbeitsplätze als Justizfachwirt in den Geschäftsstellen/Serviceeinheiten oder als Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger, Richter:  Die Arbeitsplätze sind vielseitig, interessant, krisensicher und familienfreundlich. Das Amtsgericht ist ein idealer Arbeitgeber gerade für Frauen. Es gibt eine flexible Arbeitszeiten und großzügige Teilzeitmodelle, die eine Vereinbarkeit von Beruf mit der Familie oder bei der Pflege von Angehörigen erleichtern. Dies Zeigt vor allem die hohe Zahl an weiblichen Mitarbeitenden im Amtsgericht Ansbach „Das Amtsgericht Ansbach ist weiblich“, erwähnt Lehnberger schmunzelnd.

Der Personalbestand des Amtsgerichts Ansbach stellte sich am 31.12.2023 wie folgt dar:

  • 19 Richter, davon 12 Personen weiblich (16,90 Arbeitskraftanteile, davon 9,90 weiblich)
  • 32 Rechtspfleger, davon 26 Personen weiblich (23,20 Arbeitskraftanteile, davon 17,50 weiblich)
  • 11 Gerichtsvollzieher, davon 3 weiblich (sämtlich Vollzeitbeschäftigte)
  • 60 Beamte/Arbeitnehmer im mittleren – und Schreibdienst davon 58 Personen weiblich (47,72  Arbeitskraftanteile, davon 45,72 weiblich)
  •  14 Beamte in Ausbildung, davon 8 weiblich

Der Wachtmeisterdienst untersteht personell dem Landgericht Ansbach und zählt nicht zu unserem Personalbestand.

Insgesamt ergibt sich somit ein Personalbestand von 137 Köpfen, davon sind 107 Personen weiblich.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts haben hervorragende Arbeit geleistet und mit enormem Fleiß die Verfahren bearbeitet. Dafür ist ihnen ein besonderes Lob und Dank auszusprechen.

Entwicklung der Verfahrens- bzw. Eingangszahlen

Zivilabteilung

Die Eingangszahlen in Zivilsachen sind seit 2019 um rund 21 % zurückgegangen. Das Amtsgericht ist in bürgerlichen Streitigkeiten zuständig bei einem Streitwert bis
einschließlich 5.000 €, in Mietsachen über Wohnraum unabhängig vom Streitwert.  Bei den Erledigungen handelte es sich 2023 überwiegend um Verkehrsunfallsachen (366), gefolgt von Mietsachen (264) und Kaufsachen (186). Der durchschnittliche Streitwert belief sich auf 1817,- EUR und die durchschnittliche Verfahrensdauer auf 4,7 Monate. Die fünf Zivilrichterinnen und -richter haben 434 Verhandlungstermine durchgeführt (2022:512), 379 streitige Urteile gefällt und 243 Versäumnis- sowie 225 Anerkenntnisurteile erlassen. In 244 Fällen haben die Parteien einen gerichtlichen Vergleich geschlossen und in 150 Fällen die Klage zurückgenommen. Die Struktur der Verfahren hat sich merkbar verändert. Es ist häufig Spezialwissen (aus allen möglichen Rechtsbereichen) erforderlich, auch sind häufiger Rechtsfragen zu entscheiden. Verfahren mit Auslandsbezug haben (leicht) zugenommen. Dabei handelte es sich u.a. um Fluggastrechtesachen gegen (ausländische) Airlines, Verkehrsunfälle im Ausland, Gewährleistungsfälle gegen ausländische Verkäufer oder eine Klage gegen ein Antivirussoftware vertreibendes Unternehmen aus Großbritannien. Es wird mehr über Detailfragen gestritten. So ist beispielsweise bei Verkehrsunfällen die Haftung dem Grunde nach oft unstreitig, während hinsichtlich der Schadenshöhe über eine Vielzahl von Einzelpositionen gestritten wird. Dementsprechend treten vermehrt Rechtsanwälte aus Großkanzleien oder Versicherungsanwälte auf.

Familiengericht

Die Anzahl der Eingänge in Familiensachen ist seit 2022 wieder angestiegen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt 4,9 Monate. Die Scheidungsrate ist 2023 erneut gesunken.  2022 wurden durch das Amtsgericht Ansbach noch 405 Ehen geschieden. 2023 waren es 350. Die Anzahl der Scheidungen ist gesunken, somit auch Verfahren mit vergleichsweise geringerem Konfliktpotenzial. Im Gegenzug sind die Verfahren komplexer und konfliktbehafteter geworden. Die Streitkultur und die Möglichkeiten außergerichtlicher Einigung scheint abgenommen zu haben. Außergerichtliche Konfliktbeilegung beim Jugendamt ist wohl in Anbetracht der angespannten dortigen Personalsituation rückläufig. Dies spiegelt sich in den deutlich gestiegenen Eingangszahlen wider. Besonders auffällig ist die Verrohung der Sprache und eine festzustellende Unnachgiebigkeit auch im Rahmen der mündlichen Verhandlung, sodass viele Streitpunkte gerichtlich entschieden werden müssen. Auch ist die Anzahl der Gewaltschutzverfahren erheblich angestiegen von 72 Fällen im Jahr 2022 auf 135 Fälle im Jahr 2023. Frau Dr. Lehnberger sieht Gründe hierfür in der gestiegen Gewaltbereitschaft der Menschen.  Bei den 1291 erledigten Familiensachen hatten die 5 Familienrichterinnen und -richter 2023 neben den Scheidungen zu entscheiden über den Versorgungsausgleich im Rahmen der Scheidung (339 Fälle), das Sorgerecht über Kinder (346 Fälle), das Recht eines Elternteils zum Umgang mit dem Kind (141 Fälle), Unterhalt für Kinder (55 Fälle), aber auch über Adoptionen (41 Fälle), die Abstammung eines Kindes (20 Fälle), Kindesherausgabe nach Entzug des Sorgerechts wegen Gefährdung des Kindeswohls (8 Fälle) und Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung nach dem Gewaltschutzgesetz (135 Fälle). Diese Fälle können mitunter sehr bealsten für die zuständigen Familienrichter und Familienrichterinnen sein. Hier stellt das Justizministerium Hilfen und Anlaufstellen zur Verfügung. Auch der kollegiale Austausch ist hier eine gute Maßnahme zur Aufarbeitung. Im Jahr 2023 hat das Familiengericht zudem die Unterbringung von  98 Kindern/Jugendlichen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie im BKH Ansbach und die Fixierung in 74 Fällen genehmigt. Dies sei beispielsweise in Fällen von Magersucht, akuter Suizidgefahr und bei Borderline-Störungen nötig, so Lehrberger.

Mobiliarvollstreckung

In der Mobiliarvollstreckung lassen sich die enorm gestiegenen Zahlen sowohl bei den Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen als auch bei den Haftbefehlen vermutlich durch die schlechte konjunkturelle Lage, die hohe Inflation und das Auslaufen und die Rückforderung der Corona-Hilfen erklären. Auch ist die Höhe der einzelnen Forderungen deutlich angestiegen.

Registergericht

Festzustellen ist eine Zunahme von Anmeldungen, deren Unternehmensgegenstand in Zusammenhang mit erneuerbaren Energien und KI steht. Auch gab es einen Anstieg an komplizierten Verfahren, z.B. Umwandlungsvorgängen. Es handelt sich beispielhaft um Verschmelzungen mehrerer Unternehmen derselben Rechtsform zu einer Gesellschaft, oder auch die Aufnahme einzelkaufmännischer Unternehmen in eine Gesellschaft. Besonders anspruchsvoll waren mehrere formwechselnde Umwandlungen in neue Gesellschaftsformen, z.B. die SE.  Die Europäische Gesellschaft, auch Europäische Aktiengesellschaft (international auch lateinisch Societas Europaea, kurz SE), ist eine Rechtsform für Aktiengesellschaften in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum. Die SE ist eine übernationale Unternehmensform, die in der EU einheitlich geregelt ist. Bei den Vereinen war wegen der Corona Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 ein deutlicher Rückgangzu verzeichnen, der dann dafür durch höhere Eingangszahlen in den Jahren 2022/2023 wieder ausgeglichen wurde, nachdem wieder Vereinssitzungen abgehalten werden konnten.

Strafabteilung

Der Strafrichter ist bei Vergehen allein zuständig, wenn eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe nicht über 2 Jahre zu erwarten ist. Das Schöffengericht – bestehend aus einem Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen – ist zuständig bei Verbrechen oder wenn eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und vier Jahren zu erwarten ist. Der Jugendrichter entscheidet über Strafsachen von Jugendlichen (zur Tatzeit 14-17 Jahre) und Heranwachsenden (zur Tatzeit 18-21 Jahre).

Am 19.07.2023 hat die Wahl der neuen Schöffinnen und Schöffen für die Schöffenperiode 2024 – 2028stattgefunden. Es bestand in der Bevölkerung ein hohes Interesse am Schöffenamt. Von den Städten und Gemeinden wurden für das Amts- und Landgericht Ansbach insgesamt 351 Personen als Erwachsenenschöffen und von den Jugendämtern 126 Personen als Jugendschöffen vorgeschlagen. Der Wahlausschuss (bestehend aus den Vorsitzenden des Jugend- und Erwachsenenschöffengerichts, einer Verwaltungsbeamtin des Landratsamts als Vertreterin des Landrats sowie sieben gewählten Vertretern aus den Städten und Gemeinden, davon 6 aus dem Kreistag und 1 aus dem Stadtrat von Ansbach) wählte für das Amtsgericht 14 Haupt- und 21 Ersatzerwachsenenschöffen und 10 Haupt- und 16 Hilfsjugendschöffen, 32 Frauen und 29 Männer im Alter zwischen 35 und 69 Jahren. Das Mindestalger für Schöffen beträgt 25 Jahre.

Erwachsenenschöffengericht

In Strafrichtersachen sind die Eingangszahlen gleichgeblieben. Der Anstieg bei den Schöffensachen lässt sich v.a. auf die Westwind-Verfahren (Drogendelikte) und Kinderpornographie-Sachen (wurden zu Verbrechen hochgestuft) zurückführen.

Jugendgericht und Jugendschöffengericht

In Jugendstrafsachen sind die Eingangszahlen im Vergleich zum Vorjahr um 19,8 % angestiegen. Sie sind aber weiterhin unter dem Niveau vor der Pandemie. Der langsame Anstieg der Jugendschöffensachen ist möglicherweise noch auf die Auswirkungen des Lockdowns und die Schulschließungen während der Coronapandemie zurückzuführen, durch die eine erzieherische Wirkung ausgeblieben ist.

Einige Vergehen im Schlaglicht

Bei Gericht spiegelt sich die allgemeine Kriminalitätsstatistik wider. Nicht zu Gericht gelangen allerdings die Verfahren, die schon bei der Staatsanwaltschaft eingestellt worden sind, etwa mangels Tatnachweises, geringer Schuld oder unbekannten Aufenthaltes des/der Beschuldigten.

Politische Straftaten aus 2023 waren u.a. Fälle, in denen ein Bild „Impfung macht frei“ auf Facebook geteilt wurde, ferner das Zeigen eines Hitler-Grußes, das Tragen eines PKK-Shirts und Beleidigungen gegenüber Politikern im Internet.

Der Anstieg von Körperverletzungsdelikten in 2023 und 2022 gegenüber 2021 lässt sich mutmaßlich darauf zurückführen, dass in 2021 durch die Corona-Beschränkungen wenig Partys etc. stattgefunden hatten und zwischenzeitlich die Beschränkungen weggefallen sind.

Die 6 Strafrichterinnen und -richter des Amtsgerichts erledigten 2023 insgesamt 1100 Strafsachen (ohne Strafbefehle; 2022 waren es 966). Davon entfielen 73 Verfahren auf das Schöffengericht (2022: 48). Die Jugendrichter entschieden in 234 Fällen (2022: 200). Dabei betrafen 22,5 % der Fälle Verkehrsdelikte, 16,9 % Körperverletzungen, 14,3 % Diebstahl und Unterschlagung, 9,2 % Betäubungsmitteldelikte, 7,5 % Betrug und Untreue. Nur 1,5 % entfielen auf Verstöße gegen das Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetz. Die Richter fällten 473 Urteile, von denen 81,4 % ohne Rechtsmittel blieben. 8 % der Verfahren wurden wegen geringer Schuld eingestellt. Die Mehrzahl der Verfahren wurde im schriftlichen Verfahren ohne Hauptverhandlung durch 1310 Strafbefehle erledigt.  In 708 Fällen hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. 55,6 % aller Verfahren konnten mit einer Verfahrensdauer von maximal 3 Monaten abgeschlossen werden; weitere 30 % innerhalb von 6 Monaten. Insgesamt wurden 1200 Personen angeklagt, 517 Personen verurteilt und 20 freigesprochen. 497 Verurteilte standen unter einer laufenden Bewährung. Der Strafrichter hat während der Bewährungszeit die Einhaltung der Bewährungsauflagen, beispielsweise die Erfüllung von Geld -oder Arbeitsauflagen, zu überwachen. Nur in einem Teil der Fälle wird dem Verurteilten ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.

Ordnungswidrigkeit

Die Eingänge betrafen weiterhin meist Abstands- und Geschwindigkeitsverstöße im Straßenverkehr. Der größte Teil der 2023 erledigten Ordnungswidrigkeitenverfahren betraf Verkehrsordnungswidrigkeiten (896), größtenteils Abstands- und Geschwindigkeitsverstöße. Bei den Verkehrs-Owis beruht der Anstieg darauf, dass wieder mehr Abstands-Messsysteme (nach Reparatur bzw. Softwareupdate) zum Einsatz kamen und ferner der Enforcement-Trailer für Geschwindigkeitsmessungen hier genutzt wurde. Der Enforcement Trailer ist eine Art Blitzer-Anhänger, den man einfach am Straßenrand abstellt und der dann autonom mehrere Tage lang ohne Personaleinsatz Geschwindigkeiten messen kann. Das Gerät kam teilweise in unserem Zuständigkeitsbereich zum Einsatz und hat viele Fälle produziert. Im Jahr 2023 sind 57 Nicht-Verkehrs-OWis eingegangen. Allgemeine Owis im Jahr 2023 waren v.a. Restbestände von Corona-Owis, einige TierSchG-Owis und wenige Bau-Owis. 15,4 % der Bußgeldverfahren hat das Gericht wegen Geringfügigkeit eingestellt. In 54,3 % der Verfahren nahmen die Betroffenen ihren Einspruch zurück und akzeptierten den Bußgeldbescheid. In 186 Fällen kam es zu einer Verurteilung der Betroffenen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 3,3 Monate.

Nachlassabteilung

Die Zahl der Nachlasssachen ist geringfügig angestiegen. Das Amtsgericht Ansbach – Nachlassgericht – ist zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Bezirk hatte. Im Jahr 2023 gab es in Stadt und Landkreis Ansbach ca. 3.409 Sterbefälle. In 2764 dieser Sterbefälle wurde ein Nachlassverfahren durchgeführt. 0,6 % mehr als im Vorjahr.

Ein Nachlassverfahren wird immer dann durchgeführt, wenn

  • ein die Beerdigungskosten übersteigendes Nachlassvermögen vorhanden ist,
  • Grundbesitz vorhanden ist,
  • eine Verfügung von Todes wegen (Erbvertrag oder Testament) vorhanden ist oder
  • von den Erben ein Erbschein benötigt wird (immer erforderlich bei Grundbesitz).

Testamente können zu Hause oder sicher beim Amtsgericht in einem Tresor verwahrt werden. Beim Amtsgericht Ansbach sind derzeit 16.416 Testamente in amtlicher Verwahrung, wobei letztes Jahr 1.215 abgeliefert wurden. Anzumerken ist, dass die Zahl der amtlichen Verwahrungen in den letzten 5 Jahren um ca. 25 % gestiegen ist, was sicher auch auf die Vielzahl von Informationsveranstaltungen zum Erbrecht zurückzuführen ist.

Die Hinterlegung eines Testamentes kostet pauschal 75,00 €. Dieses wird dann im Zentralen Testamentsregister (ZTR) bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert. Hierfür fällt nochmals eine Gebühr in Höhe von 18,00 € an. Durch die Registrierung wird gewährleistet, dass das Testament im Todesfall Berücksichtigung findet. Alle Sterbefälle werden durch die Standesämter an die Bundesnotarkammer gemeldet. Diese überprüft, ob ein Testament für den Verstorbenen registriert ist und gibt die Informationen dann an das zuständige Nachlassgericht und an das Verwahrgericht weiter.

Die Zuständigkeit von Nachlassverfahren innerhalb Deutschlands liegt bei dem Gericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, § 344 Abs. 1 FamFG. Hatte der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im EU-Ausland (z.B. sog. Mallorca-Rentner),dann richtet sich die Zuständigkeit für den „GESAMTEN“ Nachlass nach dem Mitgliedsstaat, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, Art. 4 EuErbVO. Das bedeutet im eben genannten Beispiel: Es gilt spanisches Erbrecht bei dem örtlich zuständigen spanischen Gericht. Will man das vermeiden und stattdessen ein deutsches Gericht und deutsches Recht, hat man die Möglichkeit einer sog. Rechtswahl in Verbindung mit einer Gerichtsstandvereinbarung mittels einer Verfügung von Todes wegen, Art. 5, 22 EuErbVO. Hierzu empfiehlt es sich allerdings diese per notarieller Verfügung von Todes wegen zu bestimmen, zumal man sich im Vorfeld vom Notar umfassend beraten lassen kann, da die Materie doch sehr komplex ist (es handelt sich um EU-Recht).

Betreuungsabteilung

Ca. 2,5 % der erwachsenen Bevölkerung im Amtsgerichtsbezirk haben einen Betreuer. Dies sind vor allem geistig Behinderte, geschäftsunfähig gewordene Senioren und psychisch kranke Menschen. Während bei psychisch Kranken die Betreuung oftmals wieder aufgehoben werden kann, endet die Betreuung bei den anderen Gruppen mit dem Tod. Der Betreuer ist für die Betreuten Hilfe und Unterstützung bei allen juristisch relevanten Angelegenheiten. Er entscheidet auch bei Unterbringungen, Zwangsbehandlungen und wird vom Gericht überwacht. Die Anzahl der Betreuungen ist rückläufig, obwohl die Anzahl der älteren und betreuungsbedürftigen Menschen steigt. Dies dürfte daran liegen, dass immer mehr Menschen, solange sie noch geschäftsfähig sind, eine Vorsorgevollmacht für eine bestimmte Person ausstellen. Dadurch kann das gesetzliche Betreuungsverfahren vermieden werden. Der Vollmachtgeber kann mit der Vollmacht seine Zukunft mitgestalten und Dinge regeln, die dann im Falle seiner Geschäftsunfähigkeit von dem Bevollmächtigten zu beachten bzw. auszuführen sind. Ein Muster der Vorsorgevollmacht kann auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und des Bundesjustizministeriums heruntergeladen werden.

Ein weiterer Grund für den Rückgang der Eingangszahlen liegt wohl darin, dass seit 01.01.2023 ein Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB) eingeführt worden ist. Danach können sich Ehegatten kraft Gesetzes für die Dauer von 6 Monaten gegenseitig vertreten, wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder einer Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen kann. Mit dieser Regelung wird vermieden, dass in einer solchen für alle Beteiligten ohnehin äußerst belastenden Situation die Anordnung einer vorläufigen Betreuung erforderlich wird. Die Vertretungsmacht bezieht sich auch auf freiheitsziehende Maßnahmen (z.B. Bettgitter), nicht aber auf eine freiheitsentziehende Unterbringung auf einer geschlossenen Station in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einem Pflegeheim. Dafür benötigt der vertretende Ehegatte eine Genehmigung des Betreuungsgerichts.

 Der Betreute muss den Betreuer selbst bezahlen, wenn sein Vermögen das sog. Schonvermögen übersteigt. Schonvermögen waren bis 31.12.2022 5.000,00 € (ohne das selbstbewohnte Eigenheim), ab 01.01.2023 sind es 10.000,00 € (ohne das selbstbewohnte Eigenheim und ohne ein angemessenes Kfz). Für mittellose Betreute (oft ist deren Vermögen durch eine Heimunterbringung aufgezehrt) zahlt die Staatskasse den Betreuer:

Die Kosten für die Betreuervergütungen sind im letzten Jahr weiter gestiegen. Für ehrenamtliche Betreuer wurden 2023 aus der Staatskasse 499.306 € gezahlt. Der Berufsbeteuer mit Hochschuld- und Fachhochschulausbildung erhält nach dem seit 27.07.2019 geltenden Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung beispielsweise bei einem mittellosen Betreuten in einer stationären Einrichtung oder gleichgestellten ambulanten betreuten Wohnform 102 €/Monat, bei einem vermögenden Betreuten 127 €/Monat. Lebt der Betreute in der eigenen Wohnung, erhält der Berufsbetreuer bei einem mittellosen Betreuten 171 €/Monat und bei einem vermögenden Betreuten 211 €/Monat. Diese Angaben beziehen sich auf ein Betreuungsverfahren, welches länger als 3 Jahre läuft. Die ersten beiden Jahre werden besser vergütet. Der ehrenamtliche Betreuer erhält eine Aufwandspauschale von 425 €/Jahr. Durch das Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer (BetrInASG) erhalten Berufsbetreuer ab 2024qualifikationsunabhängig 7,50 EUR und ehrenamtliche Betreuer 2,00 EUR mehr pro Monat. Dies ist bis Ende 2025 begrenzt.

Das Betreuungsrecht ist ab 01.01.2023 vollkommen neu gestaltet worden mit neuen Vorschriften. Dabei wurden vor allem die Rechte der Betreuten verbessert sowie die Zusammenarbeit der Beteiligten (Betreuter, Betreuer, Betreuungsbehörde und Betreuungsgericht) neu geregelt. Die Betreuer müssen mehr mit dem Betreuten – soweit dieser dazu in der Lage ist – zusammenarbeiten. Die Berufsbetreuer müssen gewisse berufliche Qualifikationen haben, die von der Betreuungsbehörde überprüft werden.

Unterbringung und Fixierung nach dem Bayrischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

Nach dem BayPsychKHG kann eine Person ohne oder gegen ihren Willen auf einer geschlossenen Stationin einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden, wenn sie aufgrund einer psychischen Störungsich selbst und/oder die Rechtsgüter anderer erheblich gefährdet (Art. 5 Abs. 1 BayPsychKHG). 2023 wurden von der Polizei bzw. durch die Polizei aufgrund einer Anordnung der Kreisverwaltungsbehörden 1266 Personen, meist aus dem Großraum Nürnberg, in das Bezirksklinikum Ansbach verbracht, weil sie bspw. aufgrund einer drogeninduzierten Psychose sehr aggressiv und eine Gefahr für die Allgemeinheit waren oder aufgrund einer Depression erhebliche Suizidgefahr bestand. In den meisten Fällen verblieben die Eingewiesenen freiwillig im Bezirksklinikum, so dass eine gerichtliche Anordnung entbehrlich war. Die Zahl der gerichtlich auf geschlossenen Stationen untergebrachten Personen ist – nach gesunkenen Zahlen im Vorjahr – nun wieder deutlich angestiegen, ebenso die wegen Aggressivität oder akuter Suizidalität notwendigen Fixierungen. Mit der Legalisierung von Cannabis (ab 01.04.2024) wird die Anzahl notwendiger Unterbringungen wegen drogeninduzierter Psychosen voraussichtlich weiter ansteigen.

Insolvenzgericht

Die Verfahrenszahlen des Insolvenzgerichts Ansbach folgen dem bundesweiten Trend: Im Bereich der Firmeninsolvenzen ist der Anstieg bei den juristischen Personen lediglich minimal.
Allerdings hat es hier einige große und bekannte Firmen im Bezirk getroffen. Der Ansprung bei natürlichen Personen als Firmeninhaber war bereits erwartet worden und folgt dem bundesweiten Trend. Grund sind u.a. das Auslaufen der Hilfen der Bundesregierung, die allgemein schlechtere konjunkturelle Lage, die immens gestiegenen Energiekosten. Mit einem weiteren Anstieg ist in den nächsten Monaten/Jahren zu rechnen. Verfahren zu natürlichen Personen werden im Übrigen auch nahezu immer eröffnet, da für diese – im Gegensatz zu juristischen Personen – eine Stundung der Verfahrenskosten möglich ist und es hier nicht auf eine die Verfahrenskosten deckende Masse zur Eröffnung ankommt. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen hat sich auf gleichbleibendem Niveau eingependelt (wie Vorjahr). Die deutliche Verkürzung der Wohlverhaltensphase von 6 Jahren auf 3 Jahre ist inzwischen bekannt, allerdings hat sich die Kapazität der vorzuschaltenden Beratungsstellen nicht wesentlich verändert. Da dort die Wartezeiten weiterhin lange sind, entwickeln sich die Verfahrenszahlen nur kongruent. Aufgrund der weiterhin steigenden Lebenshaltungskosten darf auch hier von einem (verzögerten) Anstiegausgegangen werden.

Immobiliarvollstreckung

In der Statistik spiegelt sich die veränderte Lage am Immobilienmarkt wider: Neben dem Anstieg der Darlehenszinsen wirken sich auch die allgemeine Konjunkturlage sowie die Verunsicherung hinsichtlich der energetischen Ertüchtigung älterer Bestandsobjekte deutlich auf den Markt aus. Somit finden nicht mehr alle halbwegs vernünftigen Objekte einen Käufer auf dem freien Markt und die Gläubiger sind gezwungen, die Verwertung über die Immobiliarvollstreckung zu suchen. Auswirkungen auf die Zahl der Versteigerungstermine hat dieser Anstieg der Verfahren derzeit noch nicht. Dies ist der Verfahrensdauer geschuldet, die von der Anordnung bis zum ersten Versteigerungstermin gut ein Jahr beträgt. Viele der Verfahren sind zudem nach wie vor sog. Teilungsversteigerungen (zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft), die sich häufig erledigen, wenn ein Verkehrswert festgesetzt ist und die Beteiligten damit eine neue Verhandlungsgrundlage sehen. Vollstreckungsversteigerungen (aufgrund von Schulden) und Teilungsversteigerungen (z.B. zur Aufhebung einer Erbengemeinschaft) halten sich weiterhin nahezu die Waage. Nach wie vor sind diese Objekte gut nachgefragt und finden in der Regel auch Abnehmer zu guten Preisen. Die Verwertung in der Zwangsversteigerung ist dabei nicht weniger erfolgreich als über dem freien Markt, die erzielten Preise nicht geringer – auch wenn sich diese Behauptung hartnäckig bei unseren Kunden und Rechtsanwälten hält. Der Anstieg um 20 % ist somit Indiz für die schlechte Konjunkturlage. Die Eingangszahlen waren in den letzten Jahren bayernweit konstant niedrig, jetzt steigen überall die Zahlen entsprechend. Das Niveau vor der Finanzkrise 2009 ist aber noch längst nicht wieder erreicht.

Gerichtsvollzieher

Beim Amtsgericht Ansbach sind aktuell 10 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
(3 weiblich/7 männlich) beschäftigt. Sie sind Beamte des Freistaates Bayern, unterhalten aber ein eigenes Büro außerhalb des Gerichtsgebäudes, für das sie vom Freistaat Bayern eine Bürokostenentschädigung erhalten. Am 03. März 2020 fand eine Messerattacke auf einen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Ansbach in dessen Büro durch einen Schuldner statt, bei dem die Räumung des angemieteten Anwesens anstand. Nur durch das beherzte Eingreifen eines Kollegen und einer Kollegin hat der Gerichtsvollzieher überlebt, erlitt aber eine schwere Verletzung an der Hand. Der Angreifer wurde am 16.03.2021 durch das Landgericht Ansbach wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt. Aus diesem beinahe tödlichen Angriff hat der Freistaat Bayern Konsequenzen gezogen: Es haben nun alle Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Bayern Schutzjacken mit einem sehr hohen Stich- und Schnittschutz erhalten.

Grundbuchamt

2023 gingen insgesamt 15.313 Eingänge ein. Erwähnenswert ist, dass am 10. Juli 2023 die E-Akte in Grundbuchsachen eingeführt wurde und seither schon über 8500 Besitzstände als E-Akten geführt werden. Ansbach war eines der ersten Grundbuchämter in Bayern, die umgestellt wurden und der Arbeitsaufwand bedingt durch EDV-Schulungen und vor allem technische Probleme war in den ersten Monaten enorm. Mittlerweile hat sich die Lage wieder stabilisiert, dennoch treten sehr häufig technische Störungen auf, die zu Verzögerungen führen.

Ausblick

Digitalisierung der Justiz

Elektronischer Rechtsverkehr

Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht eine schnelle und sichere Kommunikation mit den Justizbehörden. Seit dem 1. Januar 2022 sind Rechtsanwälte, Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, ausschließlich elektronisch mit der Justiz zu verkehren. Derzeit gehen beim Amtsgericht Ansbach elektronisch 500 Schriftstücke pro Tag ein.

Elektronischer Rechtsverkehr von/mit Privatpersonen:

Eine bloße E-Mail genügt nicht, wenn eine Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben ist: Hier ist ein sicherer Übertragungsweg notwendig:

  • Mit einer absenderbestätigten De-Mail:
    Um mit den Gerichten kommunizieren zu können, muss das De-Mail-Postfach in der Lage sein, eine absenderbestätigte De-Mail zu verschicken. Die De-Mail Adressen der Gerichte und Staatsanwaltschaften sind in dem öffentlichen Verzeichnisdienst im Sinne des § 7 des De-Mail-Gesetz vom 28. April 2011 hinterlegt.
  • Über das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO):
    Die Registrierung eines neuen eBO sowie Empfang und Versand von Nachrichten sind nur über spezielle Computerprogramme möglich.
  • Mit dem Bürgerkonto des Bayernprotals (sog. BayernID):
    Mit der BayernID kann man sich bei dem „Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente“ anmelden. Weitere Informationen gibt es unter: Elektronischer Rechtsverkehr – Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)
  • Mit „Mein Justizpostfach“ (des Bundes, Pilotbetreib seit 13. Oktober 2023)

Die elektronische Akte

Beim Amtsgericht Ansbach wurde die eAkte bisher eingeführt:

  • In Zivilsachen (November 2022)
  • In Familiensachen (Dezember 2022)
  • In Grundbuchsachen (Juli 2023)
  • In Betreuungssachen (Oktober 2023)
  • In Immobiliarvollstreckungssachen (November 2023)

Es fehlen noch die Bereiche Nachlass, Strafsachen, Mobiliarvollstreckung. Ein Zeitpunkt der Einführung ist noch nicht bekannt. In der Insolvenzabteilung wird die eAkte im Juli 2024 eingeführt. Der Einführung gingen Schulungsmaßnahmen für unsere Mitarbeiter voraus. Leider kommt es immer wieder zum EDV-Ausfall. So gehen beispielsweise elektronische Dokumente mit zeitlicher Verzögerung ein oder für Rechtsanwälte bestimmte Dokumente können nicht versandt werden. Dann müssen wieder althergebrachte Übermittlungswege wie der Faxversand oder die Briefpost eingesetzt werden. Für die Servicekräfte bedeutet die eAkte in der Einführungsphase deutlich mehr Arbeit und mehr Zeitaufwand. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Bis 2026 muss die elektronische Akte deutschlandweit bei allen Gerichten und für alle Gerichtsbereiche eingeführt sein. Akteneinsicht in die eAkte ist möglich über das Justizportal Bayern/Akteneinsichtsportal. Mit dem Justizportal ist das Brennen von CDs inzwischen obsolet. Das Justizportal ist auch für die Akteneinsicht an Naturalparteien freigegeben.

Videokonferenzanlagen

Seit Juli 2022 ist eine mobile Videokonferenzanlage beim Amtsgericht Ansbach installiert und kann in allen Sitzungssälen genutzt werden. Für Zivilverfahren ist eine zweite Anlage bestellt. Vernehmungen und Verhandlungen können so in einer gesicherten digitalen Art durchgeführt werden. Dadurch müssen z.B. Zeugen oder Betroffene nicht mehr zwingend von weit her anreisen, sondern können bei dem Gericht an deren Wohnort angehört werden.  Über den Einsatz der Videokonferenzanlage entscheiden die Richterinnen und Richter in richterlicher Unabhängigkeit.

New Work

Es geht um moderne Arbeitsmethoden:

  • Flexibles Arbeiten (Homeoffice),
  • flexible IT (mobile Geräte, Videokonferenztools),
  • Büroformenmix (Einzel-, Gruppenarbeit, Meetingräume, Desk-Sharing)
  • Flache Hierarchien

Die Justiz muss sich mit New Work auseinander setzen aus mehreren Gründen:

  • Attraktiver Arbeitgeber bleiben,
  • Zufriedenheit der Mitarbeiter,
  • Nachwuchskräfte gewinnen (Fachkräftemangel),
  • Wirtschaftlichkeit,
  • Klimaneutralität.

Das Justizministerium hat eine Arbeitsgruppe gebildet. Nicht alles wird aus der freien Wirtschaft übernehmbar sein.

Klimaneutrale Justiz

Bis zum Jahr 2028 muss nach dem Bay. Klimaschutzgesetz eine klimaneutrale Justiz eingeführt sein. Dies geschieht aufgrund der Zielvorgaben aus dem Abkommen von Paris, dem European Green Deal, dem Bundesklimagesetz und der Entscheidung des BVerfG vom 24.03.2021: Der Staat (auch die Gerichte) hat eine Vorbildfunktion beim Klimaschutz, insb. bei der Energieeinsparung.

  1. Schritt: Bilanzierung der Treibhausgasemissionen für jedes Gericht (vss. ab 2026): Strom, Wärme, Wasser/Abwasser, Abfallentsorgung, Arbeitsweg der Mitarbeiter, Papierverbrauch, Tonerberbrauch, Büroausstattung…..sind zu erfassen.
  2. Schritt: Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung (vss. 2027)
  3. Schritt: Ausgleich der verbleibenden Emissionen durch Ankauf vonKompensationszertifikaten durch das Landesamt für Umweltschutz (ab 2028):

Damit werden z.B. Investitionen in Klimaschutzprojekte (Wiederaufforstung des Regenwaldes; grüner Gürtel in der Sahara u.ä.) getätigt. Derzeit laufen die Planungen für eine Photovoltaikanlage mit 35 kWp auf den Flachdächern der Sitzungssäle 1-3 des Amtsgerichts Ansbach. Baubeginn wird voraussichtlich Ende 2024 sein. Der erzeugte Strom soll für die Stromversorgung für den gesamten Justizstandort Ansbach ausreichen.

 Info: Pressemappe Amtsgericht Ansbach