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Änderungen bei Gutscheinen

Einzweckgutschein, Mehrzweckgutschein - die EU-Gutscheinrichtlinie bringt Änderungen, die alle Gutscheinausteller zu beachten habe

Zum 1. Januar 2019 ist die EU-Gutscheinrichtlinie umgesetzt worden.

Welche Änderungen für Sie als Gutscheinausteller sich nunmehr ergeben und auf welche Fallen Sie Acht geben müssen, erklären Herr Stefan Grimm, Steuerberater und Niederlassungsleiter Feuchtwangen, sowie Herr Dr. Florian Körber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, im gemeinsamen Gespräch.

Sie haben Fragen zum Steuerrecht und/oder zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen?

Kontaktieren Sie uns! https://www.d-c-p.de 

Dr. Carl und Partner mbB Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwälte
Technologiepark 8, 91522 Ansbach
Telefon: +49 981 / 97045-0 Fax: +49 981 / 97045-10

Niederlassung in Feuchtwangen
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