Terminvereinbarungen im Landratsamt Ansbach möglich
Landkreis Ansbach, 16.05.2020 – Das Landratsamt Ansbach ist auch in der Corona-Pandemie als Ansprechpartner und Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger da. Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der Bürgerinnen und Bürger war die persönliche Kontaktaufnahme in den letzten Wochen jedoch nur eingeschränkt möglich.
Aufgrund des derzeitigen Rückgangs der Infektionszahlen ist für das Landratsamt Ansbach und dessen Außenstellen ein Stufenkonzept vorgesehen, um nach und nach zu einer gewissen „Normalität“ zurückzukehren. Unangemeldeter Besucherverkehr ist dennoch weiterhin nicht möglich. Es wird auch künftig um telefonische oder schriftliche Terminvereinbarung gebeten. „Wir beobachten täglich die Entwicklung der Corona-Fallzahlen und bewerten die sehr dynamische Lage ständig neu. Die von uns nun getroffenen Maßnahmen sind ein guter Weg, um den Virus weiter einzudämmen und das Gesundheitssystem auch langfristig zu entlasten“, so Landrat Dr. Jürgen Ludwig.
Ab Montag, 18. Mai, sind persönliche Vorsprachen nach vorheriger Terminvergabe via Telefon oder E-Mail auch ohne zwingenden Grund wieder möglich. Besucherinnen und Besucher müssen beim Betreten der Dienstgebäude geltende Hygiene- und Abstandsregeln beachten und werden am Eingang der jeweiligen Dienstgebäude von den zuständigen Sachbearbeitern abgeholt. Außerdem ist eine persönliche Vorsprache nur für maximal zwei Personen gleichzeitig oder Familien mit Kindern möglich, für die eine Betreuung der Kinder nicht zu organisieren war oder die am Termin teilnehmen müssen. „Nur durch die Einhaltung entsprechender Maßnahmen wie etwa eines Abstandes von mindestens 1,5 Metern zwischen zwei nicht aus einem Haushalt stammenden Personen oder die richtige Nutzung eines Mund-Nasen-Schutzes, kann die derzeitige Infektionssituation beibehalten bzw. verbessert werden“, so die Leiterin des Gesundheitsamts Dr. Franziska Lenz.
Der Verlauf der Fallzahlen und die Beschlüsse der Bayerischen Staatsregierung werden beobachtet und es wird weiterhin in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt entschieden, ob die geplanten Lockerungen dann auch entsprechend umgesetzt werden können und ob eventuell auch zu einem früheren Zeitpunkt stärkere Lockerungen möglich sind.
Quelle: Landratsamt Ansbach