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Tag des Einbruchschutzes 2020. +++ Mit Alarmanlagen gegen Einbrecher +++

Derzeit erhalten Sie überall Alarmanlagen zum Kauf angeboten. Die Preisspannen reichen von wenigen Euro in Discountern oder Internet bis hin zu mehreren tausend Euro für zertifizierte, vom Facherrichter nach Norm verbauten Anlagen. Jedes Gebäude, jeder Alarmanlagenbetreiber, jede Lebens- oder Nutzungsgewohnheit kann andere Technik oder Verbauungsarten erforderlich machen. Was aber für jede Alarmanlage gilt ist, dass die Zuverlässigkeit nicht ausschließlich vom Material alleine, sondern vor allem von der Erfahrung des Alarmanlagenbauers abhängt. Die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen empfehlen deshalb die Montage geprüfter Alarmanlagen nach Norm durch einen zertifizierten Facherrichter. Eine bayernweite Adressliste erhalten Sie von Ihrer Beratungsstelle oder online unter polizei.bayern.de.

Alarmanlagen heißen in der Fachsprache Einbruchmeldeanlagen (EMA). Sie verhindern vielleicht durch das Vorhandensein einer Außensignaleinheit, also optisch mit Blinklicht und/oder akustisch durch Sirene, einen Einbruch präventiv und wirken dadurch abschreckend. Sie erhöhen sicher das Entdeckungsrisiko des Täters. Verhindern kann die Alarmanlage einen Einbruch jedoch nicht, sondern – wie der Begriff schon aussagt – lediglich „melden“. Dessen muss man sich im Klaren sein, weshalb Alarmanlagen bis auf wenige Ausnahmen eigentlich immer zusätzlich zu einer mechanischen Sicherung (zumindest Grundsicherung) verbaut werden sollten.

Die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen empfehlen grundsätzlich nur zertifizierte, unabhängig in allen Teilen geprüfte Einbruchmeldeanlagen (nach den Normen DIN EN 50130, 50131, 50136 und DIN VDE 0833, Teile 1 und 3). Hier werden verschiedene Grade unterschieden. Die Grade 2, 3 und 4, entsprechen dem sogenannten Pflichtenkatalog der Polizei und werden auch als Klassen A, B und C bezeichnet. Diese Anlagen sind in allen Teilen geprüft und zertifiziert.

Grad 2/Klasse A dienen aufgrund der in der Norm vorgeschriebenen Verbauungsvorschriften für den Schutz von normal gefährdeter Personen oder Wohnobjekten. Grad 3/Klasse B ist höherwertiger verbaut und schützt Personen mit erhöhter Gefährdung, Gewerbe- und öffentliche Objekte, sowie Wohnobjekte. Für Gewerbeobjekte, sowie Personen, Wohn- und sonstige Objekte mit hoher Gefährdung ist Grad 4/Klasse C die beste Wahl. Bei hochwertigem Schutzbedarf ist grundsätzlich auch eine Abklärung mit der zuständigen Versicherung anzuraten.

Daneben sind auch sogenannte „VdS-Home“ Anlagen in bestimmten, Bereichen empfehlenswert. Diese befinden sich teilweise außerhalb der vorgenannten Normen, arbeiten aber bei fachmännischem Einbau ebenfalls zuverlässig.

Ihr ausgewählter Fachbetrieb sollte das Alarmsystem nicht nur nach Lage und baulichen Zustand des Gebäudes, sondern auch nach Schutzbedarf und insbesondere nach den Lebensgewohnheiten der Hausbewohner projektieren. Alarmanlagen müssen sich intuitiv bedienen lassen und dürfen keine großartigen Umstände bei Scharf- und Unscharfschaltung machen. Die Produktpalette ist hier relativ groß, um diese Bequemlichkeit in der Bedienung zu erreichen. Ist die Bedienung der Anlage umständlich, wird diese nach einiger Zeit nicht mehr oder zumindest nicht regelmäßig benutzt.

Eine Alarmanlage, die häufig Falschalarme auslöst, verliert ihre Glaubwürdigkeit. Nach dem zehnten Alarm nachts um vier Uhr ruft auch der beste Nachbar keine Polizei mehr, sondern beschwert sich über die Ruhestörung. Der wichtigste Begriff im Alarmanlagenbau ist deshalb die „Zwangsläufigkeit“. Das bedeutet, dass der installierende Betrieb bei Planung und Montage alle Bauteile so verbaut, dass es zu keinen technischen Fehlfunktionen und vor allem zu keinen Falschalarmen durch fehlerhafte Bedienung seitens der Bewohner kommt. So darf eine Scharfschaltung nur erfolgen können, wenn alle Bauteile funktionsfähig sind und z.B. Fenster und Türen nicht nur zugezogen, sondern auch verriegelt wurden. Außerdem dürfen gesicherte Bereiche erst nach Unscharfschaltung betreten werden können. Würde sich z.B. durch Wind ein nur angelehntes Fenster öffnen, würde dieses einen Falschalarm auslösen. Die Polizei, sollte sie vom Alarm Kenntnis erlangen und anrücken, verlangt in diesem Fall eine „Falschalarmgebühr“. Aus diesem Grund ist es der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle wichtig, dass Sie sich neutral beraten lassen, um die Notwendigkeit der Zwangsläufigkeit hinterfragen und verstehen zu können. Kurzum könnte man es so ausdrücken: Die beste Alarmanlage ist die, von der Sie, außer im Falle der Wartung, nie etwas hören. Erstens kam dann kein Einbrecher und zweitens ist diese so zwangsläufig montiert, dass sie keine Falschalarme melden muss.

Die wichtigsten Überwachungsarten sind die Fallenüberwachung, bei der meist mittels Bewegungsmelder die Bereiche überwacht werden, die der Täter betreten wird. Dazu gehören z. B. Flure, die er beim Wechsel von einem Raum in den anderen durchqueren muss. Nachteile hierbei, der Täter ist bereits im Haus, bevor die Anlage auslöst. Die Bewohner können sich in den überwachten Bereichen auch selbst nicht bewegen und Haustiere sind ebenfalls tabu, da beide die Melder auslösen würden. Eine Alarmierung erfolgt somit erst sehr spät. Bis zum Eintreffen der Polizei könnte ein Täter mit Beute bereits wieder geflüchtet sein.

Die sogenannte Außenhautüberwachung kann auch bei Anwesenheit der Bewohner im Haus scharfgeschalten werden. Hier werden an allen Öffnungen wie Türen und Fenster, jedoch auch sonstige zum Durchsteigen geeignete Bereiche, wie z.B. Lüftungsöffnungen für Wärmepumpen usw. mittels Öffnungsmelder und ggf. Glasbruchmeldern überwacht. Ein Einbrecher sollte hier bereits beim Versuch ein Fenster aufzuhebeln detektiert werden und Alarm auslösen. Da der Einbrecher in der Regel bei Erkennen der Alarmauslösung das Weite sucht, ist auch die psychische Belastung der Opfer nicht so erheblich, wie im Fall eines gelungenen Eindringens ins Haus.

Die Projektierung und Installation der Einbruchmeldeanlage sollte vorsehen, dass bereits beim ersten Angriff des Einbrechers eine Alarmauslösung erfolgt, noch bevor er die hoffentlich verbauten mechanischen Sicherungen überwunden hat. So ergibt sich ein Zeitgewinn bis zum Eintreffen der Interventionskräfte.

Eine Alarmweiterleitung kann vom System nicht nur telefonisch oder über Internet erfolgen, sondern ist auch zusätzlich über Handynetz als „Rückfallebene“ (redundanter Meldeweg) zu empfehlen. Der Alarm sollte an eine dauernd besetzte Stelle bei einem zertifizierten Wachdienst, eine sogenannte Notruf-Service-Leitstelle, gehen. Hier ist sichergestellt, dass der Alarm auch zur Kenntnis genommen wird. Sie können individuell für Ihr Objekt wählen, was bei Alarmeingang geschehen soll. Polizei verständigen und dann die Schlüsselträger (Berechtigte) informieren oder umgekehrt.

Ich möchte darauf hinweisen, dass eine Alarmierung auf das eigene Smartphone immer die Gefahr birgt, dass man unüberlegt sein Gebäude betritt, um nach dem Rechten zu sehen. Was ist, wenn die Täter sich noch darin befinden? Gehen Sie hier bitte kein Risiko ein, auch nicht als hilfsbereiter Nachbar. Beachten Sie die Regeln der Zivilcourage und bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr.

Derzeit können Sie auch noch Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Anspruch nehmen, aus welchen sie sowohl einen Zuschuss zu Ihrer Nachrüstung, als auch einen Kredit für Ihre Einbruchssicherung erhalten können, soweit Sie die geforderten Vorgaben erfüllen.

Informationen zu weiteren Bereichen des Einbruchschutzes erhalten Sie die nächsten Tage hier oder unter www.k-einbruch.de online, sowie selbstverständlich bei Ihrer örtlich zuständigen kriminalpolizeilichen Beratungsstelle. Flyer und Broschüren zur Einbruchsicherung erhalten Sie auf jeder Polizeidienststelle.

Quelle: Armin Knorr, Kriminalhauptkommissar Kriminalpolizeiinspektion Ansbach