Anzeige

Striktere Maßnahmen zum Schutz vor Geflügelpest

Ansbach, 27. November 2022 – Im Landkreis Ansbach gelten ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel.

Grund dafür sind Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern. Erforderliche Maßnahmen erfolgen bayernweit einheitlich auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Das Landratsamt Ansbach hat dazu eine Allgemeinverfügung herausgegeben.

Darin werden neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen weitere Schutzmaßregeln wie beispielsweise ein Verbot von Ausstellungen und Märkten und ein Fütterungsverbot von Wildvögeln erlassen. Ausstellungen mit nicht empfänglichen Tieren, wie Tauben oder Säugetieren (Kaninchen), sind davon nicht betroffen. Ein Fütterungsverbot für Wasservögel soll dem Infektionsdruck aus der Wildtierpopulation, also menschengemachten Ansammlungen von Enten und Gänsen an einigen wenigen Teichen oder Parks, entgegenwirken. Singvögel dagegen sind für das Virus nicht empfänglich. Ihre Fütterung wird nicht eingeschränkt, sondern sogar ausdrücklich empfohlen. Durch die Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Insbesondere in der Nähe von Gewässern jeglicher Art und Größe sollten Geflügelhaltungen vorsorglich auch mittels eines engmaschigen Netzes soweit möglich überspannt werden.

Seit Oktober 2022 sind in Bayern insgesamt vier Fälle bei Hobby-Geflügelhaltungen in den Landkreisen Miltenberg und Landshut nachgewiesen. Deutschlandweit sind in dieser Saison mehr als 1.200 Fälle bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln amtlich festgestellt worden.

Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das bewährte Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt. Aus diesem Grund werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, Ansammlungen von toten Wasservögeln dem jeweiligen Veterinäramt vor Ort zu melden.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden. Trotzdem sollten tote oder kranke Tiere nicht berührt und eingesammelt werden. Hunde sind von Kadavern fernzuhalten.

Quelle: Pressemitteilung, Landratsamt Ansbach