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Stärkung für Ansbach dank Söders Behördenverlagerungspläne?

Behördenverlagerung - Stärkung der bayrischen Regierungsbezirke

Ansbach, 16.01.2020 – Das Bayrische Staatsministerium startet aktuell die zweite große Behördenverlagerung nach 2015. So sollen Ballungsräume wie München entlastet und andere Regierungsbezirke gestärkt werden, darunter auch Ansbach.

Aussage des Bayrischen Staatsministeriums: „Die Entwicklung der Bevölkerungszahlen in Bayern sowie die Entwicklung der Kosten und der Verkehrssituation in München sind ein klarer Handlungsauftrag an die Staatsregierung: Eine Entlastung Münchens ist dringend erforderlich. Deshalb erfolgt nun die zweite große Behördenverlagerung nach 2015. Wir streben einen Zeitraum bis 2030 an. Wie 2015 liegt ein besonderes Augenmerk auf der sozialverträglichen Gestaltung der Verlagerungen. Es wird deshalb keine Zwangsversetzungen an die neuen Zielstandorte geben.“

Überblick der Arbeitsplätze in Zahlen

Folgen für Ansbach

Insgesamt werden sich rund 3.000 Beamte darauf einstellen müssen, ihren Arbeitsplatz in München umziehen zu müssen. Zur Entlastung von München möchte Söder anderen kleinere Städten die Chance bieten, mit der Behördenverlagerung und deren Folgen attraktiver zu werden. Dies kann auch für Ansbach eine Bereicherung bis 2030 zur Folge haben. Nach aktuellen Zahlen des Bayrischen Staatsministeriums würden 160 Arbeitsplätze so in den nächsten Jahren in Ansbach geschaffen werden.

Doch nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch Studienplätze sollen verlagert werden. Die bereits 10.000 neu geplanten Studienplätze, verteilt die Koalition über ganz Bayern an deren Universitäten und staatlichen Hochschulen. So kann sich die Hochschule Ansbach auf rund 560 neue Studienplätze freuen.

Von der Studienplatz- und Behördenverlagerung profitieren in unserer näheren Umgebung auch noch Erlangen, Nürnberg, Triesdorf und Bamberg.


EXKURS: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Heimatstrategie – Behördenverlagerungen 2015

Behördenverlagerungen sind ein zentrales Instrument aktiver Strukturpolitik. Sie schaffen sichere Arbeitsplätze, dienen der Wirtschaft als Vorbild und stärken die Infrastruktur des ländlichen Raumes. Damit wird dem Verfassungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 der Bayerischen Verfassung Rechnung getragen, in ganz Bayern gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu fördern und zu sichern.

2015 war Startschuss der größten Regionalisierung von Behörden und staatlichen Einrichtungen der letzten Jahrzehnte. Das Konzept „Regionalisierung von Verwaltung“ beinhaltet die Verlagerung von über 50 Behörden und staatlichen Einrichtungen mit 3.155 Personen (2.225 Beschäftigte und 930 Studierende) in alle Regierungsbezirke Bayerns. Für die neuen Behördenstandorte wurden vorrangig Regionen ausgewählt, die im Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegen und nicht im Rahmen der Hochschulinitiativen bereits umfangreich gefördert wurden. Konversionsgemeinden wurden ebenfalls berücksichtigt.

Die Bayerische Staatsregierung hat 2016 die nächste Stufe der Behördenverlagerung gestartet. Das Strukturkonzept „Chancen im ganzen Land“ sieht als weiterer Bestandteil der Heimatstrategie zusätzliche strukturelle Impulse für die Regierungsbezirke Mittelfranken und Niederbayern mit insgesamt rund 500 Arbeitsplätzen vor. Kernstücke sind die Verlagerung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege von München nach Nürnberg sowie der Landesanstalt für Landwirtschaft nach Ruhstorf a. d. Rott.

Die Staatsregierung arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung der Konzepte und damit an der Stärkung des ländlichen Raumes. In den letzten dreieinhalb Jahren haben 47 Behörden und staatliche Einrichtungen mit 712 Beschäftigten und 430 Studierenden an den neuen Zielorten zu arbeiten begonnen. Dies entspricht bereits 68 % der Verlagerungsprojekte.

Bis Ende 2019 sollen insgesamt 50 Behörden und staatliche Einrichtungen mit rund 1.400 Personen den Dienstbetrieb aufgenommen haben. Damit werden rund 75 % der Projekte mit mehr als 1/3 des gesamten Verlagerungsvolumens vor Ort sein. Zum Abschluss kommen sollen bis Ende 2019 mindestens 14 Projekte mit mehr als 190 Beschäftigten und 430 Studierenden.

Behördenverlagerung nur gemeinsam mit den Beschäftigten
Ein besonderes Augenmerk der Staatsregierung liegt auf der sozialverträglichen Gestaltung der Verlagerungen. Es wird daher keine Zwangsversetzungen an die neuen Zielstandorte geben. Das Personalrahmenkonzept enthält ein ganzes Paket an monetären und nicht-monetären Anreizen, um den Umsetzungsprozess für die Beschäftigten und Behörden gleichermaßen zu erleichtern.


Quelle: Bayrisches Staatsministerium