Stadtverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen
Ansbach, 11. Dezember 2023 – Die Ansbacher Stadtverwaltung ist zwischen Weihnachten und Neujahr, das heißt von Mittwoch, den 27. bis Freitag, den 29. Dezember 2023, geschlossen.
Erstmals wurde die Stadtverwaltung im vergangenen Jahr zwischen den Jahren wegen der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung geschlossen. „Aufgrund der weiterhin bestehenden Notwendigkeit zu einem möglichst sparsamen Umgang mit Energie einerseits und den andererseits durchweg positiven Erfahrungen im vergangenen Jahr, haben wir uns zu diesem Schritt erneut entschlossen“, erklärt Oberbürgermeister Thomas Deffner.
Ausgenommen von der Schließung sind selbstverständlich die Müllabfuhr sowie der Winterdienst. Für unaufschiebbare Beurkundungen von Geburts- und Sterbefällen sowie bereits vereinbarter Eheschließungstermine wird im Standesamt ein Notbetrieb eingerichtet. Das Standesamt ist an den drei Tagen von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Um eine telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0981/51-294 vorab wird gebeten.
Ebenfalls ein Notbetrieb wird im Sachgebiet „Pass-, Ausweis- und Melderecht“ eingerichtet. Nach telefonischer Terminvereinbarung (Telefonnummer: 0981/51-422) ist es möglich, folgende Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen:
- Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises bzw. vorläufigen Reisepasses aufgrund einer kurzfristig geplanten Reise (z.B. schwere Erkrankung eines Angehörigen oder ein Todesfall im Ausland)
- Beantragung eines Express-Reisepasses (Lieferzeit ca. 3-4 Werktage) aufgrund einer kurzfristig geplanten Reise (z.B. schwere Erkrankung eines Angehörigen oder ein Todesfall im Ausland)
- Abholung eines bereits beantragten Ausweisdokumentes aufgrund einer kurzfristig geplanten Reise (z.B. schwere Erkrankung eines Angehörigen oder ein Todesfall im Ausland).
Die Bereiche der Stadtverwaltung, in denen bislang an Wochenenden bzw. Feiertagen bereits eine Erreichbarkeit gewährleistet sein muss, stellen eine solche auch im Zeitraum der Schließung in der bewährten Art und Weise sicher.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger bei der Planung für Erledigung ihrer Angelegenheiten die Schließung über die Feiertage zu berücksichtigen.
Ab Dienstag, den 2. Januar 2023 steht der Service der Stadtverwaltung wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung, Stadt Ansbach