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Stadt Ansbach: Anmerkungen zur Silvesternacht

Ansbach, 31.12.2019 – Bunte Raketen und laute Böller gehören für Viele zu Silvester dazu und es wird der Jahreswechsel laut gefeiert.

Wichtig ist dabei, dass das Feuerwerk nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen, wie zum Beispiel Fachwerkhäusern, abgefeuert wird – insbesondere in der Innenstadt. Dies ist laut Sprengstoffgesetz verboten. In diesem Gesetz ist auch geregelt, dass das Feuerwerk nur am 31. Dezember und 1. Januar durch Personen abgebrannt werden darf, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Zudem bittet die Stadt Ansbach die Bevölkerung, die Überreste der Raketen und Böller zu entsorgen und damit einen Beitrag für sichere und saubere Straßen zu leisten.