Alternativlos: Sparkasse muss leistungsfähig und gesund bleiben
Seit mehreren Jahren gehen wegen der andauernden Niedrigzinsphase die Erträge der deutschen Kreditinstitute spürbar zurück. An dem Nullzins-Szenario wird sich auf absehbare Zeit aufgrund der von der Europäischen Zentralbank betriebenen Politik des ultralockeren Geldes nichts ändern.
Während Banken in der Vergangenheit vom Zinsertrag lebten, müssen sie selbst für das Anlegen von Geld bei der EZB einen Strafzins von -0,4% bezahlen.
„Auch die Sparkasse Ansbach steht vor der immensen Herausforderung, alles dafür zu tun, um langfristig betriebswirtschaftlich gesund zu bleiben, damit sie ihre Aufgaben als Finanzdienstleister für viele tausend Privat- und Firmenkunden auch in der Zukunft erfüllen kann“, betont Vorstandsvorsitzender Werner Frieß. Deshalb werden Strukturen und Kosten laufend überprüft, Gebührenmodelle angepasst und die Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern optimiert.
„Diese Maßnahmen sind bisweilen unpopulär, sie sind aber mit Blick auf den nötigen Erhalt der Leistungsfähigkeit unserer Sparkasse leider alternativlos. Das gilt auch für die aktuell an-stehende Kündigung von Prämiensparverträgen“, so Werner Frieß. „Wir können – und da bitten wir die betroffenen Kunden um ihr Verständnis – keine Zinsen, bzw. in diesem Falle Prämien, zahlen, die absolut nicht mehr marktgerecht und für uns nicht zu erwirtschaften sind.“
Analog des Vorgehens anderer bayerischer Sparkassen werden deshalb auch in Ansbach Prämiensparverträge ab Ende September 2019 gekündigt, die den Höchstprämiensatz (= 50 % der jährlichen Sparbeiträge) nach 15 Jahren Laufzeit erreicht haben, unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist. Die Sparkasse Ansbach macht dabei von ihrem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem einschlägigen Urteil vom 14. Mai 2019 die Niedrigzinsphase und ihre Folgen als sachgerechten Grund für eine Kündigung ausdrücklich bestätigt, wenn der Höchstprämiensatz einmal bezahlt worden ist. Betroffen sind zunächst Verträge, die zwischen 1990 und 1998 abgeschlossen worden sind.
„Natürlich bieten wir den Kunden, deren Sparverträge durch die Kündigung fällig werden, individuelle und attraktive Möglichkeiten zur neuerlichen Kapitalanlage an“, versichert Vorstandschef Werner Frieß.
Quelle: Sparkasse Ansbach