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Sofortige Quarantäne für COVID-infiziertes Personal

Gerüchte über Weiterbeschäftigung haltlos

Ansbach, 31.03.2020 – „COVID-19-infiziertes Personal der ANregiomed-Kliniken und MVZ darf in keinem Fall weiterarbeiten.“ Dies hat ANregiomed-Vorstand Dr. Gerhard M. Sontheimer unmissverständlich klargestellt. Anders lautende Anschuldigungen wurden in den letzten Tagen unter anderem über Leserbriefe und Beschwerden bei Abgeordneten kolportiert.

„Die Vorwürfe sind haltlos und vollkommen unbegründet“, versichert der ANregiomed-Vorstand. „Man muss klar unterscheiden zwischen COVID-Infizierten und Personen, die Kontakt zu COVID-Infizierten hatten“, erklärt Dr. Ingo Eisenhuth, Hygienebeauftragter Arzt im ANregiomed-Verbund. Klar ist: Wird Personal positiv auf eine COVID-19-Infektion getestet, muss umgehend der Arbeitsplatz verlassen werden und es wird Quarantäne angeordnet. Infizierte dürfen unter keinen Umständen weiterarbeiten.

Differenzierter ist die Handhabe von Personen, die lediglich Kontakt zu infizierten COVID-19-Patienten hatten. Ursprünglich empfahl das Robert-Koch-Institut eine Quarantäne bereits für alle Personen, die als Kontaktpersonen der Kategorie 1 anzusehen sind, so dass ein erheblicher Anteil des medizinischen und pflegerischen Personals aufgrund der Quarantäne ausfallen würde, ohne dass dieses Personal infiziert ist.

Damit wäre bald flächendeckend keine Patientenversorgung mehr möglich, denn aufgrund der rasch zunehmenden Fallzahlen an COVID-Infektionen sei mittlerweile praktisch jeder Mitarbeiter im Gesundheitswesen als Kontaktperson anzusehen. Nach Absprache mit dem Gesundheitsamt besteht deswegen die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung nicht infizierten Personals, sofern der infizierte Kontakt nicht im selben Hausstand wohnt und solange keine Symptome auftreten. Asymptomatische Personen werden grundsätzlich nicht mehr getestet. Diese Regelung entspricht den Richtlinien und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. „Wir haben es hier prinzipiell mit Gesunden zu tun, die aufgrund eines Kontakts zu Infizierten ein Infektionsrisiko haben. Solange keine Symptome vorliegen und solange der Test nicht positiv ausfällt, kann deshalb unter bestimmten Voraussetzungen mit Mund-Nasen-Schutz weitergearbeitet werden. Wenn Krankheitszeichen auftreten, oder der Mitarbeiter positiv getestet ist, muss der Arbeitsplatz sofort verlassen werden, auch wenn diese Symptome nicht Corona-spezifisch sind“, so der Hygiene-Fachmann.

„Dieses Vorgehen ist keine ‚Lex ANregiomed‘, sondern das vom Robert-KochInstitut empfohlene Vorgehen. Würden für alle asymptomatischen Kontaktpersonen konsequent Quarantänemaßnahmen verhängt, wäre die Versorgung der Patienten bundesweit nicht länger gewährleistet. Die RKI-Richtlinie soll verhindern, dass es dazu kommt.“

Quelle: ANregiomed