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Rothenburg: +++ Alkoholeinfluss beim Fahranfänger +++

Im Rahmen einer Kontrolle auf der A7 stellten Fahnder der Rothenburger Polizei am Dienstagnachmittag, 24.01.23 eine geringe Alkoholisierung beim 19-jährigen Fahrer eines Pkws fest.

Fahranfängern ist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs oder während ihrer Probezeit als Fahranfänger jegliche alkoholbedingte Beeinflussung sowie der Konsum von Alkohol während der Fahrt untersagt. Den Fahrer erwartet ein Bußgeld in Höhe von 250,- Euro und einen Punkt in der Flensburger Fahrerlaubnisdatei. Seine Weiterfahrt wurde ihm vor Ort von den Beamten untersagt.

Quelle: Polizeiinspektion Rothenburg