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Regierungsbeschlüsse zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie treffen Wirtschaft hart

Nürnberg, 29.10.2020 – Angesichts der hohen Pandemiedynamik stimmt die IHK Nürnberg für Mittelfranken mit der Zielsetzung der Beschlüsse überein, dass Kontakte insgesamt reduziert werden müssen. Hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen plädiert die IHK dafür, nur dort Schließungen zu verfügen oder Verbote zu erlassen, wo eine Eindämmung des Infektionsgeschehens auf andere Weise (AHAL) nicht möglich ist.

Viele Unternehmen sind in ihrer Substanz bedroht, in einigen Branchen geht die nackte Existenzangst um. Deshalb muss es für alle von Einschränkungen betroffenen Unternehmen Hilfsmaßnahmen geben. Die IHK sieht in diesem Zusammenhang die vorgesehene „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ (Punkt 11) als unverzichtbar an. Wichtig ist, dass sie einfach, unbürokratisch und schnell erfolgt. Ferner gilt es noch eine Regelung für neu-gegründete Unternehmen zu finden, bei denen die Bemessungsgrundlage Umsatz des Vorjahresmonats nicht vorliegt. Ausdrücklich begrüßt die IHK die Verlängerung der Überbrückungshilfe (Punkt 12).

Die neuerlichen gestern beschlossenen Einschränkungen treffen die Wirtschaft hart, da-bei haben „die deutlich gestiegenen CoronainfektionsZahlen in Deutschland weiter die Ansteckungen im privaten Bereich als Ursache“ (RKI, 22.10.). Bei den Infektionstreibern handelt es sich laut RKI-Präsident Lothar Wieler „vorwiegend um Feiern, Treffen mit Freunden oder der Familie“.


Quelle: IHK Nürnberg