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Pleinfeld: +++ Verbotenes Messer mitgeführt +++

Bei der Personenkontrolle eines 15-Jährigen in Pleinfeld stellten die Beamten ein mitgeführtes Springmesser fest.

Wer ein solches besitzt, bedarf zum Führen in der Öffentlichkeit einer Erlaubnis. Zudem muss man mind. 18 Jahre alt sein. Beides lag nicht vor. Den Jugendlichen erwartet eine Anzeige wg. Verstoß gegen das Waffengesetz.

Quelle: Polizeiinspektion Weißenburg