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Pleinfeld + Schnelldorf: +++ Verkehrsüberwachung bringt Straftaten ans Licht +++

Im Rahmen der Technischen Verkehrsüberwachung, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrspolizei Ansbach tagtäglich in ihrem westmittelfränkischen Zuständigkeitsbereich durchführen, kamen nun zwei Straftaten ans Licht.

Pleinfeld Auf der Bundesstraße 2 bei Pleinfeld wurde Anfang Februar dieses Jahres ein 34-jähriger Pole mit seinem Auto geblitzt, weil er zu schnell unterwegs war. Nun hat sich herausgestellt, dass zu diesem Zeitpunkt ein rechtskräftiges Fahrverbot wegen einem weiteren Verkehrsverstoß gegen den Osteuropäer bestanden hat. Der jedoch hatte den Bußgeldbescheid ignoriert und seinen Führerschein nicht fristgerecht bei der Polizei abgegeben. Nun erwartet ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Fahrens trotz Fahrverbot.

Feuchtwangen: Bei einer Geschwindigkeit von rund 140 km/h hielt ein 42-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen Ende Juli des Jahres 2020 mit seinem Pkw auf der Bundesautobahn A 7, kurz vor der Anschlussstelle „Feuchtwangen – West“ in Fahrtrichtung Ulm, nur siebzehn Meter Sicherheitsabstand zum Vordermann. Gesetzlich vorgeschrieben wären mindestens siebzig Meter Abstand, also der allseits bekannte „halbe Tacho“. Auch dieser Verkehrsverstoß wurde von den Ordnungshütern gefilmt und fotografiert. Nun hat sich im Rahmen der Anschlussermittlungen im Zusammenhang mit dem Bußgeldverfahren herausgestellt, dass dem Fahrer von der Führerscheinstelle der Stadt Soest die Fahrerlaubnis verwaltungsrechtlich entzogen worden ist. Grund hierfür war, dass der 42-Jährige rund sechzig Straftaten, quer durch das Strafgesetzbuch und die Nebengesetze, auf dem Kerbholz hat und deshalb von der Behörde als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen wird. Gegen ihn ermittelt die Verkehrspolizei Ansbach jetzt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach